Dieses Problem hatten wir ja auch, haben dann auf Anraten des zuständigen Mitarbeiters beim Amtsgericht zur Sicherheit einen amtlichen Betreuer nur für Gesundheitsfragen bestellt, man hatte uns versichert, dass wir die Betreuung jederzeit selbst übernehmen können, wenn es sein sollte, dass sich der Zustand verschlechtert und ein Pflegeheim nur noch die Alternative ist. Jetzt ist meine Schwiegermutter irgendwo untergebracht und wir wissen nicht wo, warum und so weiter, da uns die Betreuerin nicht informiert hat. Kann nur raten, sich Anwaltmäßig beraten zu lassen. Muss dazusagen, dass nicht alle Betreuer so sind, wie die unserer Mutter. Laut Antwort auf meine Frage, ob eine Informationspflicht seitens der Betreuerin besteht hat ein Anwalt geschrieben, ... nein. Ich hoffe wenigstens etwas geholfen zu haben. Weitere Fragen würde ich gern beantworten.
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