Du schreibst eine Rechnung. Gibst darauf deine Steuernummer an. Ansonsten kann der Laden deine Rechnung steuerlich nicht geltend machen. Umsatzsteuer musst du keine ausweisen bzw. darfst du keine ausweisen, sonst müsstet du sie an das Finanzamt abführen. Wenn du deine Kosten 1 zu 1 an den Laden weitergibst hast du vom FA nichts zu befürchten.

Allerdings würde ich in Zukunft solche Sachen nicht mehr machen. Für dich und den Laden wäre eine eigene Bestellung sinnvoller.

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Du hast eindeutig Umsatzsteuer von deinem Auftraggeber erhalten. Egal ob du die Kleinunternehmerrregelung gewählt hast oder nicht. Wenn du Umsatzsteuer bekommst musst du sie auch abführen.

Du denkst falsch.

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Mir kommt hier der Verdacht, dass dein Arbeitgeber nicht die Rentenversicherungsnummer meint sondern die Steueridentifikationsnummer. Könnte das sein?

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Du vergisst sehr viel und bist in spätestens 3 Monaten pleite. Deine Kalkulation völlig falsch.

Was ist mit den Berufsgenossenschaftsbeiträgen, deinen Versicherungen, den Kosten für den Steuerberater, Telefon, Handy, Internetkosten. Mir würde sicher noch mehr einfallen.

Oder nehmen wir mal an einer deiner Mitarbeiter wird krank. Dann hast du 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten.außerdem brauchst du einen Mann, der dich nochmal das selbe kostet. Und wo bist du dann?

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Ja, das ist so. Du machst Anfang nächsten Jahres eine Einkommensetuererklärung und bekommst dann die bezahlte Lohnsteuer wieder zurück.

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Du brauchst den Mantelbogen, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwendungen. Die Bescheinigung kannst du ja beilegen. Aber das Finanzamt hat die Daten schon von deinem Arbeitgeber übermittelt bekommen. Würde also auch ohne gehen.

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Wenn du es nicht machst bekommst du Schwierigkeiten, weil die Daten bei der Meldung an die Sozialversicherung abgeglichen werden.

Ob du es versteuern musst hängt davon ab, ob du noch eine Hauptbeschäftigung hast. Nachzulesen unter www.minijob-zentrale.de

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Du hast auf den Wunsch deines Lieferanten eine Ust.-Identifikationsnummer beantragt? Warum? Den Lieferant kann sich wünschen was er will. Du musst es doch nicht tun. Vor allem musst du sie nicht an deinen Lieferanten weiter geben. Hoffentlich hast du das noch nicht getan.

Du schreibst, dass du die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht beantragt hast. Damit bezahlst du an deinen Lieferanten (FedEx) Umsatzsteuer. So wie du die Umsatzsteuer auch an deine anderen Lieferanten bezahlst und sie nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst.

Vergiss das ganze und mach weiter wie bisher. Der 25. jeden Monat betrifft nur Firmen die Ware in das EU-Ausland liefern. Die müssen eine sogenannte Zusammenfassende Meldung machen. Aber du kaufst ja nur im Ausland ein.

Solltest du allerdings von FedEx jetzt Rechnungen ohne Umsatzsteuer erhalten,dann bist du kein Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuerrecht mehr und ich würde sagen sofort ab zum Steuerberater.

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Ja, die werden abgezogen. Du kannst sie dir aber am Anfang des nächsten Jahres durch eine Einkommensteuererklärung wieder holen.

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Du brauchst keine Versicherungen zu bezahlen, wenn du die Immatrikulationsbescheinigung vorlegst und dein Job kürzer als 50 Tage ist. Das ist ja bei dir der Fall.

Du bezahlst nur Lohnsteuer. Die kannst du dir am Jahresende wieder holen, mit einer Einkommensteuererklärung.

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Es kommt darauf an wie du es wirklich gemacht hast. Alles andere ist Steuerhinterziehung.

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Die Fahrtkosten sind für das ganze Jahr anzugeben. Also auch für die Zeit in der du nur Teilzeit gearbeitet hast.

Bei den Werbungskosten gibst du die einfache Strecke zur Arbeit an. Für die Abendschule die Stecke hin und zurück.

Für die Lerngruppe hin und zurück.

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Arbeiten lohnt sich immer.

Wenn dein Arbeitgeber, bei dem du als Küchenhilfe beschäftigt bist, dich bei der Knappschaft als Minijob angemeldet hat ist dieses Einkommen schon mal nicht zu versteuern.

Bei deinem Gewerbebetrieb kommt es auf den Gewinn an. Der ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Die Teilzeitbeschäftigung wird nach der Lohnsteuertabelle und deiner Lohnsteuerklasse versteuert. Brutto Netto Rechner im Netz sagen dir wieviel du zahlen musst, wenn du die Daten eingibst.

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Du willst in der Zukunft keine Einkommensteuererklärung abgeben. Bezahlst du überhaupt Steuer? Bist du zur Abgabe verpflichtet?

Du kannst beim Finanzamt beantragen, dass du keine Erklärung abgeben brauchst.

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Bevor du Einspruch einlegst solltest du vergleichen ob du in 2012 auch soviel Lohnsteuer voraus bezahlt hast, wie in 2013 oder umgekehrt. Könnte ja sein, dass dir dein Arbeitgeber in 2013 weniger Lohnsteuer abgezogen hat,dann bekämst du auch weniger zurück.

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