Hallo Experte,
ich versuche gerade meine für die Steuererklärung 2013 relevanten Fahrtkosten zusammenzurechnen, komme aber nicht so richtig klar mit den verschiedenen Informationen die ich im Netz so finde...
Ich besuche seit 2011 3x wöchentlich berufsbegleitend die Abendschule (Bezug zur beruflichen Tätigkeit ist gegeben), in 2013 arbeitete ich vom 01.01.2013 - 30.04.2013 in Teilzeit (keine Lohnsteuer), seit dem 01.05.2013 Vollzeit (mit Lohnsteuer).
Folgende Wege legte ich zurück (einfache Kilometer):
Wohnort - Arbeitgeber Teilzeit: 20km
Wohnort - Abendschule: 6km
Wohnort - Arbeitgeber Vollzeit: 5 km
Ich zahle also erst seit dem 01.05.2013 Lohnsteuer, sind die Fahrten davor nun nicht relevant für die Steuererklärung 2013?
Bei den Fahrten vom Wohnort zu Arbeitsstätte ist ja so wie ich es verstanden habe nur die einfache Strecke absetzbar oder?
Kann ich für die Fahrten vom Wohnort zur Abendschule Hin- und Rückweg angeben?
Wie verhält es sich mit Fahrten zur Lerngruppe? Einfache Strecke oder Hin- und Rückweg?
Vielen lieben Dank vorab und einen schönen Abend noch!