StVo § 45 1a: Bewohnerparken wird "im Einvernehmen mit der Gemeinde" gestaltet. Zwar steht weder explizit drin, dass es ein Anrecht auf Bewohnerparken gibt, noch dass die Stadt dieses nicht ausstellen muss.
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es waren übrigens Ableger der Geckos
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Solange du nach Abzug von Toleranz etc. keine 21kmh zu viel hast, ist es nicht weiter schlimm in der Probezeit, da du keinen Punkt bekommst. Es gibt nur eine Geldstrafe und hat keine weiteren Folgen. Auch ist es egal, in welchem Zeitabstand zu geblitzt wurdest. Rechnung kommt in Abhängigkeit davon, ob fester Blitzer oder aufgebauter. Bei festem dauerts manchmal länger. Schätze, du hast mind. 1 Woche zeit, um das Geld zusammen zu sparen :)
Es war hoffentlich eine Lehre!!