Hallo Obernasch,
zunächst möchte ich auf Deine Frage zum Mutterschutz eingehen. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Mit der Feststellung der Schwangerschaft errechnet der Frauenarzt den voraussichtlichen Geburtstermin. Daran orentiert sich die vorläufige Berechnung der Mutterschutzfristen. Du wirst 6 Wochen vor diesem Termin, bei voller Lohnfortzahlung, von der Arbeit frei gestellt. Nach Geburt Deines Kindes wird dann die Zeit dem tatsächlichen Geburtstermin angepasst. So das Du am Ende insgesammt 14 Wochen im Mutterschutz bist.
Zum Elterngeld:
Das Elterngeld kannst Du erst nach Geburt des Kindes beantragen. Es wird Dir 12 Monate lang bezahlt. Die Höhe wird von den früheren Versorgungsamt berechnet. Jetzt Amt für Familie und soziales in Deiner Nähe.
Der Berechnungszeitraum betrifft die letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes. Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes.
Weitere informationen zum Elterngeld findest Du auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie und soziales. siehe Link
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
Übrigens erhältst Du auch noch monatlich 184,00 € Kindergeld.
Gruß Teleskob33