Mietwohnung: Wer zahlt die Rohrreinigung?
Dieser Fall trifft zwar nicht auf mich zu, aber bei einem ALG 2 -Bezieher musste in einer Mietwohnung eine Rohrreinigung durchgeführt werden.
Vermieter war nicht erreichbar, da er wohl zu diesem Zeitpunkt mehrere Wochen im Urlaub war.
Klo war unbenutzbar und drohte überzulaufen....
Was blieb dem Armen übrig? Nichts anderes, als einen Klempner zu rufen. (Er konnte ja schlecht mehrere Tage ohne Klo auskommen)
Der Vermieter lässt den Armen nun quasi im Regen stehen, obwohl er selber nicht zahlen kann und obwohl er versucht hat, seinen Vermieter zu erreichen, um diesen darüber zu unterrrichten.
Finanziell ist der ALG 2 Bezieher vollkommen ausgelastet und somit nicht in der Lage.
Er überlegt, einen Antrag bei der ARGE zu stellen, damit sie ihn wenigstens in dieser misslichen Lage heraus hilft.
Jetzt ist die Frage. Wer zahlt? Person A will nicht und Person B Kann nicht. Muss in diesem Fall doch eine 3. Person, also quasi das Amt dafür aufkommen? Fragen über Fragen.
Bitte gebt mir ein Feedback, damit ich der betroffenen Person weiterhelfen kann.