ne die tastatur ist am laptop es ist ein notebook

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Ab 18 darfst du das

§ 3 Namensänderungsgesetz:

  1. Ein Familienname kann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

  2. Die von die Entscheidung erheblichen Umstände sind von Amts wegen festzustellen; dabei sollen insbesondere außer den unmittelbaren Beteiligten die zuständige Ortspolizeibehörde und solche Personen gehört werden, deren Rechte durch die Namensänderung berührt werden.

hoffentlich hilft dir das weiter

MFG techniker12311

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du musst ihn erklären was sache ist

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