Hallo firefly5000, in deinem Sachverhalt sind noch ein paar Dinge unklar... So stellt sich die Frage, ob der Vertrag auf Dich auch überschrieben wurde. Allein mit der geänderten Einzugsermächtigung ist dies nicht getan. Sollte der Vertrag noch immer auf deinen Bruder laufen, so muss ER den Vertrag auch fristgerecht kündigen. Was die Forderung betrifft.Grundsätzlich sieht es so aus, dass Forderungen an die Anwaltskanzlei gezahlt werden müssen, sobald die Forderung von mobilcom an die Kanzlei übergeben worden ist. Somit sollten Ratenzahlungen über die Kanzlei abgewickelt werden. Natürlich ist es von mobilcom etwas unsauber gelöst, dass hier nicht die Kanzlei von der Teiltilgung informiert wurde. Denn sollte in solchen Fällen der Gläubiger seine Rechtsvertreter über die Teil-Tilgung informieren. Wenn Du die Zahlung schriftlich nachweisen kannst, sollte es kein Problem sein, die Sache klären. Denn die Forderung ist ja dann nachweislich (zumindest teilweise) beglichen. Sollte sich da mobilcom weiter quer legen, dann doch mal die Verbraucherschützer oder nen Anwalt konsultieren.
Nicht ganz richtig! Im Moment ist es für die Geräte GT-S8500 (WAVE I) & GT-S8530) möglich, sogar Android 4.4 auf die Geräte aufzuspielen. Natürlich kann man hier noch nicht von einer Final sprechen. Doch ist diese Version bereits weitest gehend alltagstauglich. Dennoch ist dies noch etwas risikobehaftet. Wie's funktioniert, steht bei uns auf badania.de...
Nun... Wie bereits beantwortet, ist die Wave-Reihe KEIN Android-Gerät. Offiziell wird es da also nix geben.
Jeodch wurde ICS (Android 4.0) bereits auf das Wave I (GT-S8500) portiert. Ein Port von Android auf das Wave II (GT-S8530) ist bereits in Arbeit. Nach letztem Stand sind beim Projekt "badaDROID" bereits die Display-Treiber erfolgreich angepasst worden. Dennoch stellt sich bei beiden Geräten die Problematik mit den Modem-Treibern, die für die Telefonie verantwortlich sind. Hier muss für beide Modelle eine Lösung gefunden werden.
Mehr dazu hier:
http://badanovos.wordpress.com/2012/07/28/badadroid-fur-wave-2-lcd-treiber-integriert/
Sorry...
Aber, der Admin wird schon seine Gründe für die Sperre haben...
Wenn es ein Arbeits-Rechner ist, sollte er auch zum Arbeiten genutzt werden, und nicht zum Spielen...
Nun...
Wenn Du die Kinder erreichen willst, dann funktioniert das meist nur über die Eltern.
Darüber hinaus, gibt es strikte Vorgaben, wie Werbung für Kinder aussehen darf und wie entsprechende Produkte beworben werden dürfen.
Du solltest dir erst einmal gedanken machen, was Du mit deinem Projekt erreichen willst.
Wenn dies für dich klar ist, gilt es, "Geldgeber" zu finden, die bereit sind, dein Projekt zu unterstützen.Auch
hier ist ein klares Konzept unerlässlich...
Also, ich mache das immer mit Adobe Acrobat Pro...
Grundsätzlich Opera...
Allerdings solltest du dir, sofern Du Vista oder Windows 7 hast, auch mal den Internet Explorer 9 anschauen.
ch würde da eher zu einer Retail-Version oder zu einer "System-Builder"-Version raten.
Dort ist sowohl die 32-Bit-, als auch die 64-Bit-Version enthalten.
Das Upgrade-Pack setzt voraus, dass eine Windows-Vorgängerversion vorhanden ist.
Als reines Installationsmedium, geschweigen denn als Wiederherstellungs-Medium kannst Du dieses nicht nutzen...
Starte mal den Rechner im "Abgesicherten Modus mit Eingabeaufforderung" (wie es geht, wurde bereits gepostet).
Es erscheint nach dem Start im Abgesicherten Modus eine DOS-Konsole.
Dort gibst Du mal den Befehl "sfc /scannow" (ohne Anführungszeichen) ein und startest anschließend das System neu.
Im Übrigen würde ich von solchen Programmen abraten, da diese sehr tief ins System greifen und (wie bei Dir) ziemlichen Schaden anrichten können.
Das hängt ganz davon ab, wie Du mit deinem Rechner kommunizieren möchtest...
Wenn Du deinen PC per Sprache steuern möchtest, gibt es ab Windows Vista die integrierte Sprachsteuerung.
Versuche iTunes einfach neu drüber zu installieren.
Der "Bonjour"-Dienst sollte dann automatisch mitinstalliert werden.
Nein...
Zumindest habe ich da noch keinen entsprechenden Paragraphen im Gesetz gefunden.
Grundsätzlich sind Vertragsänderungen nur mit beiderseitiger Einwilligung der Vertragsparteien zulässig.
Und nein... Das Wirksamwerden durch "nicht widersprechen" reicht da nicht.
Dem Kunden muss Gelegenheit zur Kenntnisnahme über die Vertragsänderung gegeben werden. Es gibt besondere Regelungen, die bei Verträgen zwischen Unternehmen und Endverbrauchern gelten. Leider hab ich gerade nicht den passenden Gesetzestext zur Hand.
Der Kunde muss in jedem Fall schriftlich über die Änderungen informiert werden. Eine einfache Änderung der AGB auf der Webseite reicht da nicht.
Als Ergänzung sei noch zu sagen, dass es unter
http://www.wareconsult.com/option;com_content;task;view;id;2;Itemid;1;lang;de.html
auch noch ein Programm namens "SDUtilities" gibt, was genau diese Funktion für Dich übernimmt.
Das Tool gibt es in einer "Free Edition" und in einer "Premium Edition".
Die Free Edition sollte aber für deine Zwecke reichen.
Zur Nutzung einfach das Programm unter dem angegebenen Link herunterladen, eine "Free Edition"-Lizenz anfordern und freischalten.
Ich nutze das Tool schon seit Jahren.
Macht sich besonders dann praktisch, wenn man abends vom Rechner noch Musik hören will und dieser sich dann nach einer bestimmten Zeit ausschalten soll...
Kleiner Tipp: Pack dir die Verknüpfung zu dem Programm in dein Autostart-Verzeichnis. Dann startet das Programm bei jedem Windows-Start und Du kannst jederzeit den Countdown zum Herunterfahren starten.
Der Vorteil an dem Programm ist, dass es sehr intuitiv, bequem und ressourcenschonend ist.