Meine "Freunde" von mobilcom

Einen wunderschönen :)

also, folgendes ist bei mir chaosqueen schon wieder los: hab ärger mit mobilcom.

von meinem bruder hatte ich damals den vertrag übernommen. 5,99 im monat grund, 50 min frei usw. jedenfalls hab ich zu base gewechselt, weil der tarif mehr meinen bedürftnissen entsprach und ließ den vertrag von mobilcom auslaufen. habe einen brief von einer anwaltskanzelei bekommen, dass ich mobilcom für den zeitraum von oktober 2011 bis februar 2012 138 euro schulde, exklusive der mahngebühren. die karte von mobilcom befand sich in dem zeitraum nicht in benutzung. aber naja, ich war erstmal verwirrt um der tatsache und habe versucht mobilcom zu erreichen, was telefonisch nicht ging. also hab ich einen brief geschrieben an die kanzlei, dass ich mich kundig tue, wofür ich mobilcom eigentlich geld schulde und einen brief an mobilcom, dass ich wissen möchte, wi die forderung zustande kommt, reaktion: nach 2 monaten neuer brief der kanzlei, mit (logischerweise) mehr mahngebühren. diesmal hatte ich es dann durch die bandschleife bei mobilcom geschafft, und hab gefragt, was dies zu bedeuten habe. die haben mir erzählt, ich bin jetzt bei der schufa gemeldet aber sie könnten keine auskunft geben, da es dem anwalt übergeben ist. ich also den angerufen, und da wurde mir gesagt, es sind halt die vertragskosten + die entstandenen kosten, womit wir immerhin bei 310 euro waren. ich bat um ratenzahlung, auch wenn sich mir immernoch nicht erschloss, wie bei 5,99 im monat auf 5 monate 138 euro zustandekommen,

jedenfalls sagte die nette anwältin, is klaro, ich bekomm nch n brief zwecks der ratenvereinbarung. ich esel überweis wie gesagt anfang des monats rate nummero uno. der brief der anwaltskanzlei, der hier einflatterte, enthielt aber nur eine ankündigung auf zwangsvollstreckung über die 360 euro (????) die ich mobilcom schulde. ich vorhin wieder die kanzlei angerufen (bei mobilcom isses sinnlos zu versuchen) und die so: oh ja, Sie haben ja die rate überwiesen. nuja, wir ziehen die zwangsvollstreckung zurück.

ich hätt gern was schriftlich, aber die frage danah wurde ignoriert?

öhm... verbraucherschutz?

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Hallo firefly5000, in deinem Sachverhalt sind noch ein paar Dinge unklar... So stellt sich die Frage, ob der Vertrag auf Dich auch überschrieben wurde. Allein mit der geänderten Einzugsermächtigung ist dies nicht getan. Sollte der Vertrag noch immer auf deinen Bruder laufen, so muss ER den Vertrag auch fristgerecht kündigen. Was die Forderung betrifft.Grundsätzlich sieht es so aus, dass Forderungen an die Anwaltskanzlei gezahlt werden müssen, sobald die Forderung von mobilcom an die Kanzlei übergeben worden ist. Somit sollten Ratenzahlungen über die Kanzlei abgewickelt werden. Natürlich ist es von mobilcom etwas unsauber gelöst, dass hier nicht die Kanzlei von der Teiltilgung informiert wurde. Denn sollte in solchen Fällen der Gläubiger seine Rechtsvertreter über die Teil-Tilgung informieren. Wenn Du die Zahlung schriftlich nachweisen kannst, sollte es kein Problem sein, die Sache klären. Denn die Forderung ist ja dann nachweislich (zumindest teilweise) beglichen. Sollte sich da mobilcom weiter quer legen, dann doch mal die Verbraucherschützer oder nen Anwalt konsultieren.

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Nicht ganz richtig! Im Moment ist es für die Geräte GT-S8500 (WAVE I) & GT-S8530) möglich, sogar Android 4.4 auf die Geräte aufzuspielen. Natürlich kann man hier noch nicht von einer Final sprechen. Doch ist diese Version bereits weitest gehend alltagstauglich. Dennoch ist dies noch etwas risikobehaftet. Wie's funktioniert, steht bei uns auf badania.de...

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Nun... Wie bereits beantwortet, ist die Wave-Reihe KEIN Android-Gerät. Offiziell wird es da also nix geben.

Jeodch wurde ICS (Android 4.0) bereits auf das Wave I (GT-S8500) portiert. Ein Port von Android auf das Wave II (GT-S8530) ist bereits in Arbeit. Nach letztem Stand sind beim Projekt "badaDROID" bereits die Display-Treiber erfolgreich angepasst worden. Dennoch stellt sich bei beiden Geräten die Problematik mit den Modem-Treibern, die für die Telefonie verantwortlich sind. Hier muss für beide Modelle eine Lösung gefunden werden.

Mehr dazu hier:

http://badanovos.wordpress.com/2012/07/28/badadroid-fur-wave-2-lcd-treiber-integriert/

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Sorry...

Aber, der Admin wird schon seine Gründe für die Sperre haben...
Wenn es ein Arbeits-Rechner ist, sollte er auch zum Arbeiten genutzt werden, und nicht zum Spielen...

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Nun...

Wenn Du die Kinder erreichen willst, dann funktioniert das meist nur über die Eltern.
Darüber hinaus, gibt es strikte Vorgaben, wie Werbung für Kinder aussehen darf und wie entsprechende Produkte beworben werden dürfen.
Du solltest dir erst einmal gedanken machen, was Du mit deinem Projekt erreichen willst.
Wenn dies für dich klar ist, gilt es, "Geldgeber" zu finden, die bereit sind, dein Projekt zu unterstützen.Auch
 hier ist ein klares Konzept unerlässlich...

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Also, ich mache das immer mit Adobe Acrobat Pro...

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ch würde da eher zu einer Retail-Version oder zu einer "System-Builder"-Version raten.

Dort ist sowohl die 32-Bit-, als auch die 64-Bit-Version enthalten.

Das Upgrade-Pack setzt voraus, dass eine Windows-Vorgängerversion vorhanden ist.

Als reines Installationsmedium, geschweigen denn als Wiederherstellungs-Medium kannst Du dieses nicht nutzen...

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Starte mal den Rechner im "Abgesicherten Modus mit Eingabeaufforderung" (wie es geht, wurde bereits gepostet).

Es erscheint nach dem Start im Abgesicherten Modus eine DOS-Konsole.

Dort gibst Du mal den Befehl "sfc /scannow" (ohne Anführungszeichen) ein und startest anschließend das System neu.

Im Übrigen würde ich von solchen Programmen abraten, da diese sehr tief ins System greifen und (wie bei Dir) ziemlichen Schaden anrichten können.

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Vertragsrecht: Sind Neukunden Vertragsbedingungen auch für Altkunden gültig?

Ausgangssituation:

Ein Kunde A schliesst bei Handyanbieter X ein 24 Monate Business Daten Vertrag ab. Der Vertrag wird nach 2 Monaten an Kunde B weiter gegeben. Firma X wird darüber informiert, bekommt allerdings die Datenänderungen nicht geregelt. Firma X nimmt somit weiterhin an, das Kunde A noch der Kunde ist. Kunde B versucht mehrfach schriftlich die Angaben zu korrigieren. Ohne Erfolg.

Firma X ändert auf der Webseite seine Konditionen für Neukunden von 24 auf 6 Monate Mindestvertragslaufzeit ohne Angaben ab wann die Änderung gültig ist. In den AGB von Firma X ist eine Klausel, das Vertragsänderungen schriftlich vorgenommen werden können. Sie werden wirksam, wenn der Kunde nicht dagegen widerspricht.

Die Firma des Kunden B (der ja nun der rechtliche Vertragspartner ist) wird nach 12 Monaten (gemessen an der Laufzeit des Business Vertrages) geschlossen. Da der DatenVertrag mit Firma X an die Firma des Kunden B gekoppelt ist, wird er 3 Monate vor Schliessung der Firma gekündigt. Die Nutzung der Sim-Karte wird bei Firmenschliessung eingestellt.

Firma X schickt weiterhin Rechnungen an Kunde A, welcher an Kunde B weiterleitet.

Kunde B wendet sich schriftlich an Firma X und versucht den Sachverhalt zu klären. Firma X weigert sich jedoch den Vertrag zu beenden und verlangt weiterhin die Grundgebühr.

Somit die Frage:

Gelten die Änderungen der Mind.Lfz. nicht auch für Altverträge?

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Nein...
Zumindest habe ich da noch keinen entsprechenden Paragraphen im Gesetz gefunden.
Grundsätzlich sind Vertragsänderungen nur mit beiderseitiger Einwilligung der Vertragsparteien zulässig.
Und nein... Das Wirksamwerden durch "nicht widersprechen" reicht da nicht.

Dem Kunden muss Gelegenheit zur Kenntnisnahme über die Vertragsänderung gegeben werden. Es gibt besondere Regelungen, die bei Verträgen zwischen Unternehmen und Endverbrauchern gelten. Leider hab ich gerade nicht den passenden Gesetzestext zur Hand.
Der Kunde muss in jedem Fall schriftlich über die Änderungen informiert werden. Eine einfache Änderung der AGB auf der Webseite reicht da nicht.

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Als Ergänzung sei noch zu sagen, dass es unter

http://www.wareconsult.com/option;com_content;task;view;id;2;Itemid;1;lang;de.html

auch noch ein Programm namens "SDUtilities" gibt, was genau diese Funktion für Dich übernimmt.

Das Tool gibt es in einer "Free Edition" und in einer "Premium Edition".

Die Free Edition sollte aber für deine Zwecke reichen.

Zur Nutzung einfach das Programm unter dem angegebenen Link herunterladen, eine "Free Edition"-Lizenz anfordern und freischalten.

Ich nutze das Tool schon seit Jahren.

Macht sich besonders dann praktisch, wenn man abends vom Rechner noch Musik hören will und dieser sich dann nach einer bestimmten Zeit ausschalten soll...

 

Kleiner Tipp: Pack dir die Verknüpfung zu dem Programm in dein Autostart-Verzeichnis. Dann startet das Programm bei jedem Windows-Start und Du kannst jederzeit den Countdown zum Herunterfahren starten.

Der Vorteil an dem Programm ist, dass es sehr intuitiv, bequem und ressourcenschonend ist.

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