Das kommt darauf an, nach welcher Methode du deinen Gewinn ermittest:
Methode: Einnahme-Überschuss-Rechnung (Par. 4 Abs. 3 EStG): Hier geht es ganz strikt nach dem Zeitpunkt des Geldflusses. Wenn die Reparatur erst in 2013 bezahlt wird, hast du auch erst in 2013 die Betriebsausgabe.
Methode: Bilanzierung (§ 5 EStG) Ermittelst du deinen Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz, dann minderst du deinen Gewinn in dem Moment, in dem der Schaden entstanden ist, also schon in 2012, und zwar durch eine Rückstellung zum 31.12.2012 in der geschätzten Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten.