Das kommt darauf an, nach welcher Methode du deinen Gewinn ermittest:

  1. Methode: Einnahme-Überschuss-Rechnung (Par. 4 Abs. 3 EStG): Hier geht es ganz strikt nach dem Zeitpunkt des Geldflusses. Wenn die Reparatur erst in 2013 bezahlt wird, hast du auch erst in 2013 die Betriebsausgabe.

  2. Methode: Bilanzierung (§ 5 EStG) Ermittelst du deinen Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz, dann minderst du deinen Gewinn in dem Moment, in dem der Schaden entstanden ist, also schon in 2012, und zwar durch eine Rückstellung zum 31.12.2012 in der geschätzten Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten.

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Die Abtretungsanzeige stößt beim Finanzamt eine bestimmte Vorgehensweise an: Die Erstattung, die normalerweise automatisch erfolgt, wird zunächst blockiert.

Dann wird geprüft, ob die Abtretung überhaupt wirksam ist. Sie muss auf einem amtlichen Vordruck abgegeben worden sein und dieser muss vollständige ausgefüllt worden sein, insbesondere muss der Grund der Abtretung angegeben worden sein.

Ist die Abtretung wirksam, dann wird der zuständige Buchhalter in der Finanzkasse die Erstattung auf Ihr Konto manuell anweisen. Wenn die Erstattung - wie bei Ihnen - nicht gleich kommt, hängt es nach meiner Erfahrung meinsten an diesem Buchhalter.

Daher meine Empfehlung: Rufen Sie beim Finanzamt an und lassen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Buchhalter in der Finanzkasse verbinden (halten Sie Ihre Steuernummer bereit). Fragen Sie ganz freundlich, ob es einen Grund gibt, warum das Geld noch nicht erstattet wird (evtl. Abtretung unwirksam?). Meist geht es danach ganz schnell.

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Meines Erachtens kann das mit der Zuordnungstabelle im Kanzlei-REWE zusammenhängen. Wenn diese umgeschlüsselt wurde (z.B. in "Kapitalgesellschaft groß") und danach die Daten in den Bilanzbericht eingelesen wurden, stimmen dort die Zuordnungen nicht mehr. Ich kämpfe auch jedes Jahr mit dem Bilanzbericht.

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