Auch wenn das Posting schon 3 Jahre alt ist, aber Du hattest sehr großes Glück. Denn zufällig hatten wir das Gleiche Problem mit dem "Flaschenriechen" (wie kommt man eigentlich auf solche Gedanken?). 4 Jugendliche, davon zwei "Riecher" wurden dabei von der Hausdedektivin ertappt. Endergebnis: Für JEDEN 100 € Strafe, durch die Polizei ausgesprochen und ein halbes Jahr Hausverbot! Sprichwort Mitgefangen, mitgehangen hat hier vollends zugetroffen. Wenn Du die Flasche bezahlen und mitnehmen konntest, war das mehr als ein Entgegenkommen!

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Danke erst einmal. Aber warum kann ich dann diese Datei auf einen anderen Stick mit FAT32 kopieren? Ist mir nicht ganz lar.

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ALG 2 Antrag bzw. Änderung verschleppt

Guten Abend,

zu meinem Anliegen: Ich, Studentin, habe im Urlaubssemester ALG 2 bekommen (bis Ende Februar 14) und dann, da ich weiterstudiert habe, eine Studienbescheinigung eingereicht. Ich habe seitdem keinen Änderungsbescheid bekommen und war jetzt wiederum beim Amt, um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, da ich diesen zugeschickt bekommen habe.

Zwischendurch war ich mehrmals eim Amt, um nachzufragen, auch telefonisch und schriftlich (nachweislich), es hat sich nichts getan (ich sollte mehrmals einen Bescheid bekommen. Ich brauche den Bescheid auch für den Wohngeldantrag, den ich im März gestellt habe.

Jetzt müsste ich, wenn ich keine Anspruch hätte, schon sehr viel Geld zurückzahlen.

Jetzt hat mir das Amt einen Brief wegen erforderlicher Unterlagen (es fehlt nur Bafoegbescheid) geschickt.

Jetzt meine Fragen.

  • Soll ich jetzt auch noch auf den Befoegbescheid warten, ich muss erst Bafoeg beantragen, obwohl ich darauf keinen Anspruch habe (über 35, Bachelorstudium, keine Kindererziehungszeiten vor dreißig)

  • Was sagt das Wohngeldamt zu dieser Verzögerung? Können die mir die Leistung deswegen ablehnen?

  • Kann das Amt auch Krankenversicherungszahlungen zurückverlangen, die ich dann nachzahlen muss?

  • Weiß jemand genau, ob mein Kind Anspruch auf ALG2 hat (wieviel Kosten der Unterkunft anteilig) weniger Kindergeld?

  • Können wir Kinderzuschlag bekommen?

  • Was kann ich zur Beschleunigung tun?

Danke, schöne Grüße

A. M.

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Gruß! Es gibt Beratungsstellen über H4. Eventuell in Deiner Nähe? Oder auch Gewerkschaften machen dies. Zumindest können die Dir sagen, wo Du Hilfe bekommen kannst?

Das Amt hat ja reagiert (siehe Brief). Wenn Du keinen Anspruch auf Bafög hast, würde ich es dem Amt mitteilen. Am Besten persönlich. Dazu noch ein paar Tipps: Geh NIE allein zum Amt bzw. Sachbearbeiter/Inn! Nimm Dir einen Bekannten, Verwandten etc. als "Beistand" und somit als Zeugen mit. Lass Dir ein Gesprächsprotokoll ausfertigen. Darauf hast Du ein Anrecht. Ist wichtig, wegen einer Beweisführung, falls sich Amt "dumm" stellt so a la "fehlende Unterlagen" o.ä. obwohl Du die abgegeben hast. Unterlagen bei Abgabe IMMER bestätigen lassen! Sollte sich nach 4 Wochen nichts tun, reiche eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Amt ein. Drohe mit einer Untätigkeitsklage.Das hilft in den meisten Fällen es zu "beschleunigen". Wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß Maxe

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Hallo! Kann mir bitte jemand erklären, wie ich einen Downloader von YouTube installieren kann? Ich finde die Möglichkeit ganz einfach nicht. Danke!

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Auf Konto gehen und dann importieren. Vieleicht ist es das ja schon?

Gruß

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Foxmail öffnen. Dann auf EXTRA gehen. Dort ADRESBUCH öffnen und erneut auf EXTRA gehen. Es erscheint ein Fenster mit EXPORTIEREN, wo Du aussuchen kannst, in welchem Format Du das Adrssbuch abspeichern willst; "csv, wab oder als txt". vCard wird auch angeboten, ist eher was fürs Handy gedacht.

Solltest Du das Update bereits ausgeführt haben und das Telefonbuch keine Adressen mehr drin stehen haben, ist es weg und musst alles wieder neu eingeben.

Gruß Taumel

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Quatsch! Wenn Du bei Ebay unter der Option "Verkauft" gehst, dann steht da rechts "Versandettikett drucken". Du wirst automatisch weitergeleitet und dort wählst Du die weiteren Schritte aus. Da ist nix mit "Briefmarkenkauf" oder ähnlichem. Und der Versandzettel ist kostenlos!

Aber inzwischen wirst Du es ja schon selbst seit März 2011 rausgefunden haben ;-)

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Sorry, für die Rechtschreibfehler. Leider kann man hier nicht editieren :-(

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Auch wenn das Hymen nicht beschädigt ist, hat es doch immer noch eine "Öffnung". Und ja, es kann durchaus passieren, dass man dann mit dem Finger Sperma einführt, der zu einer Schwangerschaft führen könnte. Ist aber eher unwahrscheinlich.

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Wenn es von Deiner Regel ist, hast Du nichts zu befürchten. Am Besten wäre es, wenn Du Dich darüber mit Deiner Frauenärztin austauschen würdest. Die kann die genau erklären, wann man NACH einer Regel schwanger werden kann. Dein Hymenblut ist absolut unbedenklich... Übrigens: mit Kondom wirste eh kaum schwanger. Es sei denn es reißt dabei, was sehr selten vorkommt!

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Das Alter spielt bei Dir/Euch eine untergeordnete Rolle. Erstmal seid ihr beide noch sehr jung und zweitens werdet ihr mit 2 Jahren Untersched keine Probleme bei gemeinsamen Interessen haben. Meine Musik, Tanzen und so. Anders ist es wenn da 10 Jahre und mehr unterm Strich stehen. Das wird mit dem Älterwerden dann immer ein gewisses Problem sein. Mach Dir also keinen Kopf! Geh drauf ein und dann werdet ihr ja sehen, ob ihr zusammen passt!

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Lies Dir mal die Voraussetzungen von "fußball manager 14" auf der Verpackungshülle durch. Vieleicht wirst Du da fündig. Zb. könnte diese Ausgabe nur für Linuxsysteme sein.

Lade Dir mal "Driver Booster" runter. Ist Freeware und dann lass mal Deine Treiber durchsuchen und gegebenfalls erneuern. Everest ist dafür eher untauglich!

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Schau Dir mal die Waschmittel von "Frosch" an.

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Geh im Internet auf die Radioseite und dort ist irgendwo die Musikliste, die bisher abgespielt wurde.

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Gib uns mal bitte an, was für ein Laptop Du hast? Und dann bitte auch das Betriebssystem, wegen der Treiber.

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P.S. (wieistmeineip)

Your current bandwidth reading is:

6.79 Mbps

which means you can download at 869.46 KB/sec. from our servers.

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SANTANDER BANK schreibt folgende Ablehnung:

** Abschlußgebühren stehen NICHT in der Preisverzeichnissen oder Preisauhängen.

** Ebenso wie der im Dahrlehensvertrag vereinbarte Zinssatz, ist auch die
Bearbeitungsgebühr eine Hauptpreisabrede... ** Die im Vertrag ausgewiesene Bearbeitungsgebühr...ist mit Ihnen INDIVIDUELL vereinbart worden. ** Mit Ihrer Unterschrift...dass Sie mit den Gesamtkosten...einverstanden waren. ** Demgemäß waren Sie auch mit der Bearbeitungsgebühr als Bestandteil des eff. Jahreszinses einverstanden.


Mit anderen Worten; wenn wir der Bearbeitungsgebühr beim Verkäufer widersprochen hätten, wäre der Jahreszins höher gewesen? Obendrein sind wir nicht darüber aufgeklärt worden, dass wir diese Gebühr ablehnen können! Haben wir sozusagen die berühmte Arschkarte gezogen?

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