Hallo, nun hab ich auch ein problem.
Habe heute einen Vollstreckungsbescheids Kopie von 1999 von der Sparkasse bekommen,in dem Anschreiben steht das Forderungen von einem Girokonto und einem Darlehen offen sind.
HAUPTFORDERUNG 23.664,19 DM
bisherige kosten verfahren 215,-DM
GESAMTBETRAG:23.879,19DM
ZINSEN ;BEZEICHNUNG DER NEBENFORDERUNG 5%zinsen über dem Basiszinssatz
nach Diskontsatz,überleitungs-gesetz(z.z.t 7,5%)als Verzugsschaden ab 24.4.1999
ehrlich gesagt kann ich mich nicht mehr dran errinern,war damals selbsständig.
was soll ich jetzt am besten machen??
danke im voraus für eure Antworten.
meine jetzige Situation
bin verheiratet habe ein Kind,und habe noch ein Kind von vorheriger Beziehung wo ich Únterhalt bezahle.
nettolohn ca.2,070,00euro
Unterhalt zahlung kind vorheriger beziehung.
250euro
Miete.610euro
kleinkredit rate.100euro
bauspardarlehen rate.97euro
plus Auto,strom,versicherungen.
Vermögen-keins
Laut der pfändungstabelle bin ich doch 3personen zum unterhalt verpflichtet oder irre ich mich da?
Wie sieht es damit aus wenn ich der Bank einen Vergleich anbieten würde ,den ich Warscheinlich über verwandte realisieren würde und wieviel wäre angemessen als Vergleich?