Antwort
also...damit ich das mal vereinfache und paar beispiele nenne.
1 beispiel. ich spiele ein spiel...den ersten und 2 teil. und ich hätte eine idee für ein drehbuch. schreibe das drehbuch und zeige es dem besitzer des spiels..ob er da zustimmen würde ZB Far Cry. zuerst das game dann der film.
ich lese ein buch. und hätte eine idee zur verfilmung. muss ich auch den schreiber des buches kontaktieren? oder halt den inhaber?
Ich habe eine idee für nen weiter ZB juassic park teil...muss in dem fall...Spielberg kontaktieren oder den joe johston der den letzen teil bis jetzt gedreht hat den 3ten?
weil im 3ten teil wird der spielberg gar nicht erwähnt.