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TanjaArndt

12.07.2011
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TanjaArndt
12.07.2011, 11:28
Mein Recht als Autokäufer

Hallo, Mein Freund und ich haben uns vor 2Monaten ein gebrauchtwagen gekauf, alles war inordnung auser der beifahrer sitz hat probleme gemacht. Der Händler hatte uns aber bestätigt das er es noch repariert bevor wir das Auto abholen was er auch machte. Dazu muss ich vieleicht sagen das das Auto ein drei Türer ist. Paar Tage später fing das Problem von vorne an und es wurde schlimmer, man konnte nur noch im liegen mit fahren da der sitz gar keinen halt mehr hatte. Dies teilten wir auch dem Händler mit. Nach ewigen Wochen warten auf einen neuen sitz ist das Auto jetzt in reperatur. Meine Frage hier ist, im Kaufvertrag steht das das Auto mit 4 Airbags ausgestattet ist, was kann ich jetzt tun wenn der neue sitz keinen AIrbag hat? kann ich ein teil des Geldes zurück verlangen? da ich das als wertminderung sehe??? im vorraus vielen Dank für eure Antworten.

Grüße Tanja

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Antwort
von TanjaArndt
12.07.2011, 11:48

Seitenairbags sind das um eine frage von euch zu beantworten, und wir haben 1 jahr Händler garantie und es wurde schriftlich festgehalten das er den sitz reparieren muss. vieleicht hilft euch diese kleine zusatz info.

Grüßle Tanja

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