Bekommt Erzeuger Umgangsrecht?
Hallo ihr Lieben.
Mei Sohn ist mittlerweile 3 Monate alt. Und seit ca einem Jahr macht mir der Erzeuger das Leben zur Hölle.
Zuerst wollte er kein Vater werden. Mehr mals hat er bereits während der Schwangerschaft seine Meinung geändert. Nun ist es wieder so, er fühlt sich nun bereit Vater zu sein( hat den kleinen bis jetzt nicht einmal gesehen)...was mir allerdings große Sorgen bereitet.
Mittlerweile dreht er völlig am Rad. Konsumiert wieder regelmäßig Drogen, Hatte deshalb auch wieder Probleme mit der Polizei und hat selbst geäußert, dass er glaubt schizophren zu sein. Was sein wirres Verhalten erklären würde...
Ich habe direkt nach der Geburt einen Beistand beim Jugendamt beantragt. Unter anderem damit wir Unterhaltsvorschuss bekommen.
Am Samstag habe ich dann ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, dass sich der Erzeuger nicht bei Ihnen gemeldet hat und es nun zur gerichtlichen Feststellung geht.
Ich konnte mich bis jetzt noch nicht melden, da die Montags auch noch zu haben.
Deswegen wende ich mich vorerst an das Forum...
Soweit ich weiß, bekommt er mit der Feststellung der Vaterschaft auch automatisch das Umgangsrecht.
Was muss passieren damit das Umgangsrecht eingeschränkt wird? Oder reicht das schon aus?
Und was muss passieren, damit ihm das Umgangsrecht komplett entzogen wird bzw er es erst gar nicht bekommt?
Wird er davor nochmal "überprüft"?
LG