Ich bin mir ziemlich sicher, dass er keine Chance auf Geldersatz oder ähnliches erhält. Es sei denn man kann mit den Ex-Schwiegereltern noch mal reden. Vielleicht geben sie ihm eine kleine Entschädigung.
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Mein Freund ist Versicherungsfachmann: Sobald deine Scheidung als Rechtskräftig gilt, d. h. sobald Du das Urteil in den Händen hälst!
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Aus eigener Erfahrung: Der Hauskredit muß von dem jenigen getilgt werden, welcher im Kreditvertrag steht. Ergo: Stehen beide sind auch beide für die Tilgung verantwortlich. Fakt ist werden die Raten nicht getilgt, kommt das Haus unterm Hammer! Also wenn man es behalten möchte, sollte der Kredit weiter bezahlt werden. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird der "Gewinn" bzw. "Verlusst" geteilt ob es einem gefällt oder nicht!