Hallo, ich habe eine dringende Frage. Und zwar läuft mein Visum in ein paar Tagen aus und ich möchte es verlängern. Jedoch erhalte ich erst in ein paar Wochen einen Termin um es zu verlängern und habe bis dahin dann nur durch die Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde einen Antragsnachweis und damit eine Berechtigung in Deutschland zu bleiben mit Fiktionswirkung (als Nachweis soll hierzu die E-Mail dienen). Die E-Mail soll mir die selbe Berechtigung geben, wie mein Aufenthaltstitel.Nun ist die Frage, ob ich mit dieser Berechtigung in den Urlaub fahren kann, bis ich meinen Termin in der Ausländerbehörde habe? Oder kann es dann sein, dass mit am Flughafen die Einreise verweigert wird, da ich nur die E-Mail als Nachweis habe und ich so nicht meinen Termin in der Ausländerbehörde wahrnehmen kann, um mein ausgelaufenes Visum verlängern zu lassen?Vielen Dank für eure Antworten.