mir geht es genau so. Ausgesteuert, ALG1 endet und die Blockfrist bei der Krankenkasse (3 Jahre nach erster AU der gleichen Krankheit)ist vorüber. Und jemand muss nicht 6 Monate gearbeitet haben....es gilt auch wenn jemand arbeitssuchend war. Die Antworten helfen hier nicht weiter und sind oft boshaft. Deshalb schreibt man hier keine Frage um sarkastische oder boshafte Antworten zu bekommen. Es sollte sich niemand über den anderen erheben...selber mal krank sein und in die Situation kommen von einem gut bezahlten Beruf durch Krankheit in Harz4 innerhalb von drei Jahren. Das ist nicht schön und hilft nicht zur Genesung. Habe die Rente schon lange beantragt - mit VDK - sämtliche Gutachten eingereicht - und nach fast zwei Jahren noch keinen Bescheid von der RV erhalten. Was nun??? Muss mich heute AU melden mit AUschreiben vom Arzt und bei der AOK einreichen um neues Krankengeld zu erhalten. Schreiben der ARGE liegen vor, dass ich die letzten 18 Monate Arbeitssuchend gemeldet war (als Pförtner!!!! - scheint für die ARGE ein Begriff zu sein für „Rentenantragssteller - kein Ausgleichsverfahren) noch ohne Bewilligung). Dann überprüft die AOK und wenn rechtlich alles ok ist muss sie wieder Krankengeld zahlen. Ist ja auch wichtig zu wissen wer die Krankenkassenbeiträge in der Zeit bis zur Rentenbewilligung bezahlt. Ich gehe davon aus, dass ich das selber machen muss bis die Rente bewilligt wird.

Also, nicht gleich seltsam antworten - jeder Fall ist anders und nicht jeder hat Glück gleich die Rente zu erhalten - auch wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die RV hat den längeren Arm

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wohnung kündigen - problem

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Wohnungskündigung: Laut Mievertrag: Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen fachgerecht auszuführen.

  1. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren (ggf. einschließlich dem Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

  2. Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: a) in Küchen, Bädern und Duschen alle 05 Jahre, b) in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 08 Jahre, c) in Nebenräumen alle 10 Jahre

  3. Der Mieter hat die Arbeiten jeweils unverzüglich auszuführen. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter nach ergebnisloser Fristsetzung gegenüber dem Mieter zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der Kosten verlangen, die zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Der Mieter hat die Ausführung der Arbeiten während des Mietverhältnisses dann durch den Vermieter oder dessen Beauftragten zu dulden.

  4. Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen nach dem Fristenplan unter Abs. 3 noch nicht fällig, macht der Zustand der Wohnung jedoch eine Schönheitsreparatur notwendig, ist der Mieter verpflichtet, sich quotal an den Kosten der Schönheitsreparaturen zu beteiligen. Für die Berechnung der Quote ist das Verhältnis
    zwischen der Mietdauer seit Mietbeginn bzw. seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeit-
    raum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich, nach dem bei einer hypothetischen Fort- setzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde.

Jedoch: Unter § 21 ist „handschriftlich“ folgendes einzutragen: „ Es wird eine Endrenovierung durch den Mieter vereinbart. Hierfür entfällt § 11 – 3-5 - . Dies wurde explizit ausgehandelt“

Ebenfalls: 6. Das Recht des Mieters und Vermieters zur ordentlichen Kündigung ist für die Dauer von zwei Jahren seit Abschluß des Mietvertrages ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses Jahres verlängert sich der Kündigungsverzicht für beide Mietvertragsparteien um jeweils weitere sechs Monate, wenn nicht eine Partei vorher mit einer Frist von 3 Monaten dieser Verlängerung widerspricht.

Ist das alles wirksam ? Bleibt mir also nur die Möglichkeit, um früher ausziehen zu können, einen Nachmieter zu suchen und die Wohnung zu renovieren ?

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Ich habe auch so einen "Knebelvertrag". Muss auch alles streichen vor dem Auszug obwohl ich eingezogen bin...so wie der Vormieter auszog. Aber ich habe den Vertrag eben unterschrieben...da hilft auch kein Mieterschutzverein...ich denke das gilt auch für deinen Vertrag. Wird schon gehen, ist halt viel Arbeit....

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