Wir haben eine neue Mieterin welche zum 01.06.12 per Mietvertrag die Wohnung übernommen hat. Bereits im Mai sagte sie, dass ihr zum 31.05.12 gekündigt wurde sie aber ab 01.07.12 wieder arbeit gefunden hätte. Die Miete für 06/12 wurde nicht überwiesen, laut Aussage von ihr hat sie dem Arbeitsamt für den einen Monat die Bankverbindung zur Überweisung mitgeteilt. Das Amt hat aber bis heute nichts überwiesen...
Nun meine Fragen:
-wer ist in solch einem Fall eigentlich der Schuldner? Das Amt oder die Mieterin? Wir haben bereits mit ihr gesprochen und sie um die Überweisung gebeten. Selbst verständlich mit Rückzahlung dieser sofern das Amt auf unser Konto nachüberweist!
Bis heute keine Reaktion ... -> Erste Vorahnung: Sie hat kein Geld ...
-Warum sollte das Amt Geld überwiesen, wo sie doch eh durch den Mietvertrag früher oder später das Geld von Ihrem Konto überweisen muss?
-Müssen nun wir beim Amt anrufen um die Sache zu beschleunigen oder obliegt ihr diese Aufgabe?
-Was sollen wir machen, wenn bis heute 06.07.12 womöglich nicht einmal die zweite Mietzahlung eingegangen ist?
Aus meiner Sicht gibt es doch nichts Schlimmeres als bereits im ersten Monat nach dem Einzug gleich die Miete nicht zu bezahlen!!!
Vielen Dank für ein paar Antworten.
Gruß
Talnebel