Hallo @ all...
Da ich seit kurzem allein erziehender Vater bin und von daher ALG2 kommplett neu beantragen mußte , suche ich Rat zu volgendem Problem ... Bei der neuen Berechnung meines ALG2 Antrages habe ich erfahren , das ich schon über 1 Jahr nach ende meines ALG1 Anspruches ca. 130€ ALG1 mit angerechnet bekommen habe , ohne diesen jemals (im letzten Jahr) erhalten zu haben . Jetz stellen sich mir folgende Fragen : (1.) Ist es allein an mir ( nach Aussage Sachbearbeiter Arge ) , die Arge über die einstellung des ALG1 zu informieren , oder erhalten Die auch so eine Meldung darüber ? (2.) Steht mir diese Leistung nun doch rückwirkend zu ? (3.) Wenn ja , wie/wo und in welchem Maße kann ich meinen Anspruch geltent machen ?
für Antworten / Ratschläge schonmal danke ....