Eine frage
Ich habe mai 2011 von Amtsgericht sperre bekommen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ich habe keinen Führerschein
Und nichts gehabt. So jetzt sind es ab morgen den 18.11. bis 18.05.2012 ca 6 monaten
Wann darf ich den urteil oder den Erwerb der führerschein beginnen.?
Muss ich warten bis das jahr voll ist oder kann ich schon Monate vorher damit beginnen
oder jetzt schon damit beginnen?
Weil ich den führerschein dringend brauche wegen arbeit usw usw.