Wenn Du von einer reinen Haftpflichtversicherung sprichst, so hat Deine Versicherung nach gängiger deutscher Rechtsprechung Recht, da Du im Fall von Freundschaftsdiensten ("Gefälligkeitsleistungen") unter juristischen Gesichtspunkten nicht haftpflichtig bist. Persönlich halte ich die bei Versicherungen üblichen Klauseln in dieser Hinsicht für ziemlich frech.
Schwacher Trost für die Zukunft: Es gibt mittlerweile auch Versicherungsverträge, die solche Fälle mit abdecken.