Wenn Du von einer reinen Haftpflichtversicherung sprichst, so hat Deine Versicherung nach gängiger deutscher Rechtsprechung Recht, da Du im Fall von Freundschaftsdiensten ("Gefälligkeitsleistungen") unter juristischen Gesichtspunkten nicht haftpflichtig bist. Persönlich halte ich die bei Versicherungen üblichen Klauseln in dieser Hinsicht für ziemlich frech.

Schwacher Trost für die Zukunft: Es gibt mittlerweile auch Versicherungsverträge, die solche Fälle mit abdecken.

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Du könntest Deine Ernährung auf eine ausgewogene vegetarische Kost umstellen und dabei weiter ganz normal nach Appetit und Hunger essen. Am Anfang wirst Du recht schnell abnehmen, weil sich der Darm erst dehnen muss, um die neue Kost richtig zu verwerten. Danach pendelt sich das normalerweise bei einem guten Gewicht ein. 20 Kilo weniger müssen es bei Deiner Körpergröße aber wirklich nicht sein!

Als Fleischersatz bieten sich vor allem Seitan und Tofu an.

PS: Vermeide Geschmacksverstärker wie Natriumglutamat (oft auch als Hefeextrakt deklariert)!

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