Leider scheint es da keine feste Regel zu geben. Einen Anspruch gemäß Hilfsmittelverordnung gibt es wohl nicht, da das FGM nicht über eine Alarmfunktion verfügt. Es läuft wohl immer auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.

Wir haben für unseren Sohn (9 Jahre), auch Typ-1 das Freestyle bei Abott auf eigene Kosten bestellt. nutzen es seit 2 Monate. Haben in der Diabeteschen Schwerpunktpraxis eine Lehrgang gemacht. Das ist Voraussetzung für die Bewilligung. Haben um eine Einzelfallentscheidung, mit einem schönen persöhnlichen Anschreiben, bei unserer IKK Classic gebeten. Jede "blutige" Messung kostet derzeit 0,61€. (Teststreifen und Lanzette). Macht ca 205€ / Monat bei uns. Das Freestyle würde nur 119,80€ / Monat kosten. Kostenersparnis von über 1000€ im Jahr für die Krankenkasse. Wir warten jetzt auf Antwort. Haben uns aber auch ggf. auf Einspruch und Wechsel der Krankenkasse vorbereitet.

Ich hoffe auf ein Einsehen der KK zu Gunsten unseres Sohnes.
Die Zahlen sprechen eigentlich für sich.

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