Antwort
Kann man hier nicht mal eine Frage stellen, die einen rein juristisch interessiert, ohne dass blöde Kommentare kommen??? Es geht ja gerade darum, dass der Alkoholtester und Bluttest andere Werte anzeigen, als ich beim Fahren tatsächlich hatte und da in Deutschland gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" müssen die es mir doch beweisen, dass ich zum Zeitpunkt des fahrens tatsächlich den Alkoholgehalt im Blut hatte oder nicht? Soweit ich informiert bin, wird Alkohol zu rund 80% über den Darm aufgenommen, d.h. wenn ich gut gegessen habe dauert es eine Zeit (bis zu 2h) bis der Alkohol aufgenommen wurde und bis 0,3 Promille darf ich ja noch fahren, sodass die ersten 20% kein Problem darstellen.