Ja Kampf gegen Windmühlen ist es das klar.

Aber habe ich eine rechtliche Grundlage die betroffene Person festzuhalten wen sie sich weigert den Stummel fachgerecht zu entsorgen?? Oder auf mein ansprechen nicht reagiert?

Natürlich nur so lange bis die Polizei eintrift weil ja nur sie Personalien verlangen kann von der Person.

Straftat ist es ja nicht nur nee Ordnungswidrigkeit. Daher meine frage ob ich das darf? Bei einer Straftat darf man die Person ja festhalten.

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Grundsätzlich sind Zeitguthaben in Freizeit auszugleichen. Steht der Gewährung von Freizeit aus der Sicht des Arbeitgebers betriebliche belangen entgegen, kann der Arbeitgeber auch eine finanzielle Ausgleich gewähren.

So steht das in mein Arbeitsvertrag.

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Betriebsrat gibt es nicht.

Hat man da kein Mitsprache recht? Kann ich mir bald nicht vorstellen? Wen ich mir es auszahlen lasse schenke ich ja das Geld den Staat^^ Hab ich lieber freizeit mit meiner Familie.

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