Guten Tag,
Ich bin in der Elektro Branche tätig und mein ehemaliger Betrieb ist in der Innung Mitglied.
Bin seid 1 Jahr und 10 Monaten angestellt.
Folgendes hat sich zugetragen.
Ich habe bei meinem alte AG gekündigt am 30.6.2020 (der Brief war auch dann auf seinem Tisch) und habe geschrieben" zum nächst möglichen Zeitpunkt".
Daraufhin wurde ich ab 3.7.2020 beurlaubt und habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen wo drin steht:
"Mit bedauern haben wir Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen diese zum 14.7.2020.
Wärend der Kündigungsfrist sind Sie ab dem 3.7.2020 von der Arbeitsleistung freigestellt unter Anrechnung der restlichen urlaustage. Eventuell bisher nicht genommene Ulaubstage und überstundenguthaben werden verrechnet."
Im Arbeitsvertrag steht" Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung richtet sich nach den Tarifvertraglichen Bestimmungen und bedarf ihrer Wirksamkeit der schriftform."
Somit bin ich erstmal zufrieden, doch wie verhält sich das jetzt mit der gesetzlichen Kündigungsfrist? Sind das nicht 4 Wochen statt der in der Kündigungsbestätigung stehenden 2 Wochen?
Habe das sowohl in der Ausbildung gelernt als auch bei meiner Recherche auf vielen verschiedenen Internet Portalen das es eine Frist von 4 Wochen einzuhalten ist.
Ist eine Verkürzung ausgeschlossen oder gibt es da schlupflöcher?
Oder habe ich durch mein Schreiben mit:"zum nächst möglichen Termin" einen Fehler gemacht?
Und kann ich darauf bestehen das meine kompletter Jahresurlaub ausgezahlt wird?
Über jede Antwort freue ich mich.