In den Verordnungen und Gesetzen zur Berufsausbildung steht, daß jeder Berufsschulpflichtige (also alle unter 18 Jahren) zur Berufsschule müssen. Der Betrieb darf dies nicht verweigern. Tut er dies doch, so ist das nach Ablauf der 3monatigen Probezeit ein wichtiger Kündigungsgrund. 
Was die Azubis über 18 Jahre angeht, so darf ihnen der Besuch der Berufsschule nicht verweigert werden. In den Ausbildungsverträgen gibt es einen Absatz über den Besuch der Berufsschule. Der wird im Normalfall bei volljährigen Azubis nicht gestrichen. Sprich, wenn der Betrieb dem Azubi den Besuch der Berufsschule verweigert, ist dies ein Kündigungsgrund.

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Also als erstes immer erstmal ruhig und bedacht an die Sache rangehen. Sie muss wohl extremen Druck haben, sowas kommt nicht von irgendwo.

Dann vllt sie überreden mit Erwachsenen zu reden (Eltern, Verwandte, Lehrer), danach müsste es seine bahnen gehen wo dies sich dann wieder verbessert. Zumindest im Regelfall.

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