12% halte ich für wenig realistisch in der heutigen Zeit. Seriös sind die am Anfang alle :)

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Haftpflichtversicherung verweigert Schadensregulierung: wie gehe ich vor?

Kurze Schilderung: Im Februar 11 hab ich ein Auto beschädigt, als ich für einen Hund ein Vierkantholz wegwarf und dies ein Auto traf. Ich konnte das Aufprallen hören, hab gesehen wie das Auto getroffen wurde und es war vom Holzstüch Grünspan am Auto: Aber meine Haftpflichtversicherung schreibt nach meiner schriftlichen Schilderung: " In o.g. Sache sind unserer Ermittlungen nunmehr eingeschlossen. Wir müssen davon ausgehen, dass der SChaden nicht wie geschildert entstanden sein kann. Sachverständigenseits lässt das Beschädigungsbild nach Art und Umfang auf eine andere Ursache schließen......"

Dazu muss gesagt werden: es wurde anhand von Fotos dieses Urteil gefällt. Es war nie ein Sachverständiger vor Ort. Es gingen mehrer SChreiben hin und her. Zunächst fehlten ihnen Infos. Und immer wieder Ablehnungen. Dann rief ich bei der Versicherung an und die "nette Sachbearbeiterin" der DEVK machte mir am Telefon deutlich, nach einer fünfminütigen Sicht meines Falles (Skizze von mir und Fotos) , dass es so ja nun wirklich nicht passieren hätte können. "Sie sei zwar keine SAchverständige, aber aus Ihrer langen Erfahrungen sei der Fall auch für sie klar". Ich fragte Sie dann, warum in einem solchen Fall, dann nicht angegebene Zeugen befragt werden, wenn man anscheinend unterschiedlicher Meinung ist. Nach einem kurzen Auflachen der Sachbearbeiterin sagte diese:, Sind wir mal ehrlich..ist doch klar, dass ein Zeuge, den Sie angeben Ihre Aussagen bestätigt!"
Da bin ich vom Glauben gefallen. Ich stehe weder mit den Geschädigten, noch mit dem Zeugen in einem persönlichen Verhältnis!! Das ganze ist in der Mittagspause bei einer Fortbildung passiert!!! I Ich fühle mich nun einfach verantwortlich und möchte den Schaden einfach reguliert wissen. Wer weiß wie man da vorgeht??? Bin echt ratlos und hab das Gefühl bei meiner Versicherung als" Lügner" dagestellt zu werden. Gerne auch Erfahrungsberichte!

DANKE!!

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Hallo,

also mir stellt sich da die Frage.

a. Wie sah die Schadensanzeige aus. Kommen Wörter wie "Versehen, versehentlich, aus-versehen etc. vor?

b. Wie kann man bei einer Fortbildung während der Mittagspause, ein Vierkantholz haben und dies für einen Hund werfen? Wo kommt der Hund her? Und woher das Vierkantholz?

Es gebietet sich daher, eine Schadensanzeige von einem Fachmann schreiben zu lassen. Sowas passiert eben, wenn Leute meinen es selbst regeln zu können. Versicherungen sind kein Kinderspiel. Eine Schadensanzeige auf dem Briefkopf eines Fachmanns (Makler, Berater, Anwalt) hat mehr Durchschlagskraft als ein Schreiben des Versicherungsnehmers. Das ist schon immer so gewesen und ich habe das auch in meiner Tätigkeit als Makler noch nicht anders erlebt.

Gruss

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Hallo,

die Sozialversicherung ist eine staatliche. Dazu gehört die Gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Pflegeversicherung, Gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung. Das sind keine privaten.

Alle anderen sind dagegen Privatversicherungen, da ich sie als Privatmann abschliesse und für meinen Schutz benötige oder damit Vorsorge betreibe.

Gruss

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Hallo,

die meisten Versicherer rechnen bei einer Hausratversicherung nach dem QM Model. Die Allianz zb. macht es nach dem Raummodel. Ich empfehle nach QM zu rechnen. Es gibt viele Versicherer ein besten zu nennen wäre glaube ich falsch. Es kommt stark auf die Bedingungen an, eine Hausrat für 50 Euro im Jahr gibt es, aber meist haben diese Einschränkungen im Kleingedruckten. Am besten gehen Sie zu einem Versicherungsmakler, der kennt die Bedingungen am besten. Wenn Sie es doch alleine machen wollen (achten Sie auf 650 Euro pro QM zwecks Unterversicherungsverzicht) und nach meiner persönlichen Meinung fragen, empfehle ich die Haftpflichtkasse Darmstadt und oder die Interrisk. Bitte googlen Sie nach den Webseiten ;) Sind beides Maklerversicherer die auch online durch Sie abgeschlossen werden können.

Beste Grüße

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Hallo,

erst einmal macht man eine BU immer eigenständig. Denn dann würde das Problem nicht auftauchen. Die LV stellt in dem Fall, so entnehme ich das der Schilderung die Hauptversicherung dar. An diese wird eine BUZ angehängt sein. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Barrente. Wenn man nun an der LV schraubt verringert man damit auch seinen BU Schutz. Logisch, denn wo soll der Beitrag dann herkommen? Das ist ja extra so kalkuliert. Stellt man die LV nun beitragsfrei weil man es nicht mehr zahlen kann, verliert mach auch seinen BU Schutz.

Eine BU mit "Beitragsrückgewähr" ist zudem in meinen Augen auch kompletter Unsinn die dem Kunden nur das Geld aus der Tasche ziehen. Immer Beitragssofortabzug oder Beitragsverrechnung wählen. Dann wird die BU etwas günstiger. BU Absicherungen dienen nicht dazu um etwas anzusparen, sondern im Fall des Falles eine monatliche Rente zu zahlen, die übrigens nicht zu niedrig sein darf. Verträge mit 500-700 Euro mtl. Rente sind meist völlig am Bedarf vorbei vermittelt. Denn man darf dabei nicht vergessen, von der Rente gehen noch Sozialabgaben und Steuern runter. Das wissen die meisten Kunden nicht weil es gerne verschwiegen wird.

Zum Vertrag, bitte prüfen Sie ob und in wie weit sich ggf. der Abschluss einer eigenständigen BU für Sie rechnet. Am besten suchen Sie einen Versicherungsmakler auf der sich auf BU spezialisiert hat. Nehmen Sie den Vertrag mit. Er wird dann wissen was zu tun ist.

Bei Fragen stehe ich auch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Enrico Sempert Versicherungsmakler

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Hallo,

immer Kündigen ist so nicht wirklich richtig. In den Bedingungen der Barmenia steht dazu:

 Sie können Ihre Versicherung - sofern keine Leis-
tungspflicht wegen Berufsunfähigkeit besteht - ganz oder
teilweise schriftlich kündigen
-    jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres,
-    bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.


  • Heisst in dem Fall die Kündigung bei monatlicher Zahlungsweise ist zum 01.07.2011 möglich.
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Hallo,

also ersteimal eine Gegenfrage. Sind diese Pflichtpraktikas im Rahmen des Studiums erforderlich oder um was geht es da genau?

Sofern es sich um Pflichtpraktikas im Rahmen eines Studiums handelt, dann müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn das Praktikum vergütet wird.

Es sei denn, es werden länger als 2 Monate über 400 Euro monatlich verdient. Dann ist der Studentenbeitrag zur Krankenversicherung fällig.

Der Unterschied zwischen Pflicht und Freiwilligem Praktikum liegt darin, das im Freiwilligem Praktikum Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, sofern das Praktikum vergütet wird. Es gelten die üblichen Ausnahmeregeln für 400 Euro Jobs, Minijobs, etc.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein klein wenig weiterhelfen und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

Ihr Risiko ist in der Tat nicht gering bei dem Hobby das Sie ausüben. Was mich allerdings zum nachdenken bringt ist, wenn Sie Auftreten so wie Sie schreiben, dann ist das wenn Sie dafür entlohnt werden sehr wohl als gewerbliche Tätigkeit zu sehen. Was verstehen Sie denn unter "Auftreten" ? Für mich hört sich das so an, als ob Sie bei Feiern, Gartenfesten etc. Ihre Show aufführen. Ggf. können Sie das noch näher beschreiben?

Ich denke aber nicht, das hier eine private Haftpflicht zu finden sein wird die Ihr Risiko abdeckt. Vielmehr ist eine spezielle Künstlerversicherung bzw. Gauklerversicherung von nöten.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

Fragen Sie den Arzt doch einfach. Dann haben Sie eine fachliche Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

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Hallo,

ich kann nicht erkennen was das mit Versicherung zu tun hat. Sofern Sie Garantie auf den PC haben und dieser nicht entsprechend funktioniert muss der Händler entweder im Rahmen seiner Gewährleistung helfen, oder der Hersteller im Rahmen der Garantie. Dazu müssen Sie sich aber mit dem Händler ersteinmal in Verbindung setzten. Hier im Forum schreiben bringt Ihnen nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

der Versicherer hat eine angemessene Prüfungszeit um seiner Prüfungspflicht nach zu kommen. Wie lange die ist, ist nicht festgelegt. Dafür gibt es keine starren Fristen. Man kann aber von 3-6 Wochen ausgehen, eh die Regulierung stattfindet. Das kommt aber auch immer auf den Sachverhalt an und wie kompliziert sich dieser darstellt.

Manchmal muss man ein wenig Gedult haben.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Vereicherungsmakler

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Hallo,

die Hausratversicherung ersetzt keine Glasschäden am Auto, nur Hausrat im Auto. Sofern Ihr Tarif das für das Ausland auch vorsieht. Die Scheibe am Auto müssen Sie ggf. im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung allein zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

eine Glaskugel haben wir leider noch nicht. Um dieses Fahrzeug zu berechnen braucht es schon die Schlüsselnummern. Dann muss man wissen welche SF Klasse Sie bereits haben? Wo Sie wohnen, wie lange haben Sie den Führerschein? Schäden? Vollkasko?

Sollen wir das alles raten?

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

eine Invalitität ist eine dauerhafte Beeinträchtigung. Etwas was wieder auftreten kann ist keine Invalitität im Sinne der privaten Unfallversicherung.

Etwas dauerhaftes wäre z.b. ein steifer Finger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

also ein Praktikum 650 Km entfernt zu machen ist schon etwas ungewöhnlich. Und ob die Versicherung das zulässt kann man hier nicht beurteilen. Es handelt sich dabei ja nicht um eine Private Versicherung. Ich glaube nicht das die Unfallversicherung das so mitmacht.

 

Drücke aber die Daumen

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Hallo,

ja ob die Delle von Ihnen ist, hätte man messen müssen. Aber nur weil bei Ihnen nichts zu sehen ist, heisst es nicht das die Delle nicht von Ihnen sein muss. Wenn Sie der festen Meinung sind, dass dieser Schaden nicht von Ihnen ist, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung in Verbindung und schildern dort den Sachverhalt.

Die Versicherung wird dann prüfen, sofern möglich ob der Schaden durch Sie entstanden sein kann oder nicht. Notfalls wird Sie einen Gutachter beauftragen, wenn der Versicherung das komisch vorkommt oder den Schaden einfach regulieren. So oder so geben Sie Ihrer Versicherung umgehend Bescheid. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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Hallo,

eine Unfallversicherung für Sie und Ihre Tochter ist sinnvoll, da diese für einen geringen monatlichen Beitrag abgeschlossen werden können. Welche für Sie die Beste ist, lässt sich so pauschal nicht sagen ohne ein genaues Bild darüber zu haben welche Bedürfnise Sie gerne versichert haben wollen.

Eine Berufsunfähigkeit ist ein Existenzieller Schutz. Das diese aber nur nach einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit zahlt ist nicht richtig. Ein Burn Out stellt z.b. auch eine Berufsunfähigkeit dar. Wichtig ist dabei immer nur, das min. 50 % Berufsunfähigkeit vorliegen müssen um Leistung aus dieser Versicherung zu erhalten. Wie die Berufsunfähigkeit zustande gekommen ist, spielt keine Rolle sofern diese nicht absichtlich herbeigeführt ist. Aber auch hier kann man keine pauschale Auskunft geben, wer der beste Anbieter ist. Das richtet sich auch hier wieder nach Ihren Bedürfnisen und Risikobild. Gern berate ich Sie zum Thema Berunfsunfähigkeit und Unfallversicherung. Bei Interesse können Sie jederzeit Kontakt mit mir aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Sempert

Versicherungsmakler

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