Wer putzt das Treppenhaus während des Urlaubs der Reinigungskraft?
Wir haben ein Mehrfamilienhaus übernommen. Die Mieter wohnen schon länger in diesem Haus. Auch die Treppenhausreinigungskraft haben wir übernommen. Wir haben qusi nichts verändert. Die Treppenhausreinigungskraft ist angestellt auf 400 € Jobbasis. Nun hat die Treppenhausreinigungskraft Urlaub. Und ihm ja steht bezahlter Urlaub zu. Oder? Ich habe die Mieter mit einem netten Schreiben angeschrieben, dass Sie bitte während des Urlaubs der Reinigungskraft das Treppenhaus selber putzten möchten. Jeder Mieter müsste 2x sein Podest vor der Wohnungeingangstür und die Treppe nach unten putzen. ( Bisher wurde sich wohl nicht darum gekümmert, sondern im Urlaub einfach nicht geputzt ) Jetzt haben einige Mieter mir geschreiben, dass Sie es gar nicht einsehen, da sie ja schließlich für die Treppenhausreinigung bezahlen. Wie regelt man so etwas? Gibt es Gesetzte? Muss ich für Ersatz sorgen? Muss die angestellte Reinigungskraft für Ersatz sorgen? Wer zahlt dann die quasi doppelten Kosten? Kann ich dies über die Nebenkosten den Mietern in Rechnung stellen? Kann ich die Mieter verpflichten in der Urlaubszeit der Reinigungskraft das Treppenhaus selber zu putzten? Vielen Dank für eure Hilfe und Antworten