Danke für Eure Antworten.

Nur leider helfen sie mir wenig weiter.

Natürlich könnte ich einfach irgendein x-beliebiges An-, und Abreisetag eingeben und mir die Angebote dafür aufzeigen lassen. Es ist ja auch das Einzige, was mir in dieser Situation übrig bleibt, wenn ich keine Internetseiten kenne, die gänzlich auf den Datumszwang verzichten. Es ist bloß unendlich nervig und extrem zeitaufwändig.

Ich versuch Euch das mal zu beschreiben:

Man bekommt auf einer solchen Internetseite in der Allgemeinansicht eine Unterkunft mit einem Preis (ab ... Euro) angezeigt, die einem das Interesse für dieses Angebot weckt, da der Preis niedrig und die Unterkunft gut scheint ... nur um anschließend festzustellen, dass der TATSÄCHLICHE Preis (nach Eingabe meines x-belieben Zeitraums) viel höher ausfällt.

Man bekommt bei diesen Seiten noch nicht mal aufgezeigt, für welchen Zeitraum dieser Ab-Preis gilt, aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt dieser sowieso weit in der Nebensaison bzw. im Spätherbst oder Winter, wo auch wir kein Interesse mehr haben, einen Sonnenurlaub in Deutschland zu unternehmen.

Kennt Ihr denn wirklich keine Internetseite, die auf diesen ganzen Datumsmist verzichtet und stattdessen das Ziel, die Personenzahl und den Preis als erste Auswahlkriterien ausweist?

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Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

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Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. Schade nur, dass es so unterschiedliche mit so unterschiedlichen Standpunkten sind. Somit fällt es mir umso schwerer zu entscheiden, ob ich als geschädigter Endverbraucher nun im Recht oder Unrecht bin (oder anders gesagt: ob ich meine Hausverwaltung nun zu Recht oder Unrecht an den Pranger stelle).

An juergen63225 gerichtet möchte ich gern noch hinzufügen, dass ich mich bei meiner Schadensforderung nicht allein nur auf die Betriebskostenabrechnung 2015, sondern auch die Jahre 2014 und 2016 beziehe. Und dabei geht es nicht nur um läppische 50 Euro Mehrkosten, sondern um satte 350 Euro; und das nur für die Betriebskostenabrechnung 2015 ... dazu kämen noch ca. 350 Euro für meine längst verjährte Betriebskostenabrechnung  2014 und geschätzt ca. 175 Euro für das Jahr 2016. Alles zusammengenommen ergibt sich somit ein Schadenswert von knapp 900 Euro. Und da die Beweislage (zumindest für mich) so eindeutig liegt, sehe ich gar nicht ein, diese fast 1000 Euro meiner Hausverwaltung für ihre Dreistigkeit einfach so in ihren A*** zu stecken.

Schade nur, dass ich weder eine Rechtschutzversicherung hab noch Mitglied in einem Mieterschutzverein bin. Ich müsste mir also im Fall der Fälle einen fähigen Fachanwalt für Mietrecht suchen.

Deshalb hier noch ein paar zusätzliche Fakten:

- Der letzte Gerätetausch wurde vom Energiedienstleister im Sommer 2013 vorgenommen (zu einer Zeit, in der ich noch gar nicht als Mieter dort gewohnt hab).

- Ich selbst bin erst seit dem Jahreswechsel 2013 / 2014 dort Mieter.

- Bei der Betriebskostenabrechnung für 2014 blieb der niedrige Verbrauch unentdeckt (vermutlich wegen des Rechenfehlers meiner Hausverwaltung damals ... diese hatte mir nämlich statt nur einer Person zwei bei der Müllabfuhr berechnet und mir somit Mehrkosten in Höhe von ca. 130 Euro beschert ... Geld, das ich mir im Nachhinein noch zurückgefordert hatte)

- Bei der Betriebskostenabrechnung 2015 gab es solch ein Rechenfehler nicht ... was dabei herauskam, habt ihr ja gelesen

- Mein Wärmemengenzähler wurde aufgrund der von meiner Hausverwaltung in Auftrag gegebenen Extra-Überprüfung schließlich im Juni 2016 gewechselt (ganze 3 Jahre nach dem letzten Austausch), alle übrigen 8 Zähler nicht ... Ist das rechtens?

Und ist es eigentlich erlaubt, dass jeder im Haus lebende Mieter bzw. Eigentümer Zugang zum Heizraum hat? Und was kann diese Tatsache hinsichtlich meiner Situation bewirken?

Aber hier noch einmal mein eigentliches Anliegen:

Wie ihr inzwischen wisst, verbindet meine Hausverwaltung und der zuständige Energiedienstleister eine vertragliche Bindung. Wenn nun (wie in meinem Fall) durch den Energiedienstleister verschuldet einem Mieter ein finanzieller Schaden entsteht und dieser formal gesehen nur mit der Hausverwaltung verhandeln will, die Hausverwaltung aber aus einem mir unbegreiflichen Grund keinen Bock auf die Vertretung meiner Interessen hat, was kann ich als Mieter dann tun? Nichts? Einfach so der Willkür meiner Hausverwaltung ausgeliefert sein? Das sehe ich beim besten Willen nicht ein! Und ich glaube auch nicht, dass das einer von Euch einfach so einsehen würde.

Ich fühle mich grad, als wäre die Hausverwaltung für mich als Mieter nichts anderes als ein Sorgeberechtigter und ich ein Baby. Wenn der Sorgeberechtigte (angenommen die Mutter) entscheidet, dass ich als Baby verhungere ... dann verhungere ich. Der einzige Unterschied zur Realität scheint dabei nur darin zu bestehen, dass sich die Hausverwaltung im Gegensatz zur Mutter beim Mord an ihren Kind nicht strafbar macht. Ist es das, was mir blüht? Die Hausverwaltung hat mich als Mieter komplett in der Hand und darf Gott dabei spielen, welche Kosten mir aufgedrückt werden und welche nicht?

Mir platzt gleich der Hals, wenn ich mich weiter in diese Ungerechtigkeit hineindenke!

Deshalb:

Darf meine Hausverwaltung (als einzig akzeptierter Verhandlungspartner des
Energiedienstleisters) wirklich einfach so die Füße still halten obwohl es ja
nun mehr als nur eindeutig ist, wer hier den Mist verzapft hat? Immerhin
besitze ich ein Schreiben vom Energiedienstleister, aus dem hervorgeht, dass
das Gerät nicht tief genug montiert war und es deshalb denkbar ist, dass es keine genauen Daten messen konnte.

Und was kann eventuell mein Vermieter dabei bewirken? Dieser steht, so denke ich, hinter mir und merkt auch langsam, was für eine Ungerechtigkeit hier von der Hausverwaltung abgeht.

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