Durch das Gesetz ist ja seit 2017 geregelt, dass ein Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochenen Überlassung an demselben Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Festangestellte hat.

Wie verhält sich es aber, wenn ein Zeitarbeiter jetzt schon einen höheren Stundenlohn als ein Festangestellter bezahlt bekommt? (Die Stammmitarbeiter bekommen ein festgehalt)

Gilt hier trotzdem noch das Gesetz mit den 9 Monaten oder ist hier die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten möglich?