Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?

Hallo!

Ich bräuchte bitte eure Hilfe + Tipps.

Und zwar geht es um den Kindesunterhalt meines Freundes, den er zahlt. Er wurde seit Februar in seinem Job eine Lohngruppe runtergestuft und kriegt nun weniger Gehalt, weshalb er eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert hat. Kann er diese rückwirkend einfordern? Er hatte von seinem Betrieb Mitte Februar ein Schreiben erhalten, dass er nun eine Lohngruppe runtergestuft wurde (nach Absprache), auf dieser Lohnabrechnung von Februar, die er Ende Februar erhalten hat, stand aber noch sein voriges Gehalt drauf. Ab März also am 31.03. hat er jetzt die richtige Lohnabrechnung mit seinem aktuellen und zukünftigen Gehalt erhalten und rückwirkend eine Nachberechnung für Februar, wo man das ihm "zu viel" gezahlte Gehalt für Februar abgezogen hat. Jedoch habe ich auf seinen Kontoauszügen gesehen, dass man ihm bereits Ende Februar sein Gehalt gezahlt und auch überwiesen hat, welches er dann auch schon im März erhalten hat, also bereits sein geringerer Verdienst.

Könnte man also die Neuberechnung des Unterhalts ab Februar bereits stellen oder? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man sowas nicht rückwirkend neuberechnen lassen könnte, sondern die Neuberechnung erst ab dem Monat erfolgt, wo er den Antrag gestellt hat. Jedoch konnte er ja erst Anfang April den Antrag stellen, weil er dort ja seine korrekte Lohnabrechnung mit aktuellen Gehalt, auch für Februar, erhalten hat.

Wie sind eure Erfahrungen? Und sollte er widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt den Unterhalt erst ab April oder März runterstuft? Kann man so eine Berechnung überhaupt rückwirkend einfordern? Habe im Internet gelesen, da der Unterhalt ja bereits verbraucht ist für die vorigen Monate, dass das nicht mehr geht. Stimmt das?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)

Vielen Dank, Sybille

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Zu meinem letzten Beitrag habe ich mich verschrieben. Ich meine die Neuberechnung müsste ab April gelten, weil er da ja den Antrag gestellt hat. 

Ja wie gesagt da der Unterhalt ja schon eine Vorrauszahlung ist, also für Mai, wenn er Ende April den Unterhalt überweist, müsste dieser für Mai ja dann bereits schon der Neuberechnete und runtergestufte Unterhalt sein.

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Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?

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Und zwar geht es um den Kindesunterhalt meines Freundes, den er zahlt. Er wurde seit Februar in seinem Job eine Lohngruppe runtergestuft und kriegt nun weniger Gehalt, weshalb er eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert hat. Kann er diese rückwirkend einfordern? Er hatte von seinem Betrieb Mitte Februar ein Schreiben erhalten, dass er nun eine Lohngruppe runtergestuft wurde (nach Absprache), auf dieser Lohnabrechnung von Februar, die er Ende Februar erhalten hat, stand aber noch sein voriges Gehalt drauf. Ab März also am 31.03. hat er jetzt die richtige Lohnabrechnung mit seinem aktuellen und zukünftigen Gehalt erhalten und rückwirkend eine Nachberechnung für Februar, wo man das ihm "zu viel" gezahlte Gehalt für Februar abgezogen hat. Jedoch habe ich auf seinen Kontoauszügen gesehen, dass man ihm bereits Ende Februar sein Gehalt gezahlt und auch überwiesen hat, welches er dann auch schon im März erhalten hat, also bereits sein geringerer Verdienst.

Könnte man also die Neuberechnung des Unterhalts ab Februar bereits stellen oder? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man sowas nicht rückwirkend neuberechnen lassen könnte, sondern die Neuberechnung erst ab dem Monat erfolgt, wo er den Antrag gestellt hat. Jedoch konnte er ja erst Anfang April den Antrag stellen, weil er dort ja seine korrekte Lohnabrechnung mit aktuellen Gehalt, auch für Februar, erhalten hat.

Wie sind eure Erfahrungen? Und sollte er widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt den Unterhalt erst ab April oder März runterstuft? Kann man so eine Berechnung überhaupt rückwirkend einfordern? Habe im Internet gelesen, da der Unterhalt ja bereits verbraucht ist für die vorigen Monate, dass das nicht mehr geht. Stimmt das?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)

Vielen Dank, Sybille

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Ach eine Frage hätte ich doch noch. 

Ich habe gelesen dass der Unterhalt als Vorauszahlung gilt, also wenn Ende April Unterhalt überwiesen wird gilt dieser für Mai.

Die Neubereuchnung wurde ab April gefordert. Den Brief vom Jugendamt mit der neuen Berechnung wird er jedoch erst irgendwann im Mai erhalten, diese Neuberechnung müsste doch eigentlich aber schon ab Mai gelten, d.h. Da seine Vorauszahlung Ende April für Mai ist müsste er da ja dort dann auch schon weniger bezahlen.

Könnte er den zuviel gezahlten Unterhalt für Mai dann theoretisch einklagen, weil die Neuberechnung ja für April schön galt? Oder zählt die Neuberechnung erst ab Erhalt des Briefes beim Vater also ab Mai! 

Danke nochmal! :)

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Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?

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Und zwar geht es um den Kindesunterhalt meines Freundes, den er zahlt. Er wurde seit Februar in seinem Job eine Lohngruppe runtergestuft und kriegt nun weniger Gehalt, weshalb er eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert hat. Kann er diese rückwirkend einfordern? Er hatte von seinem Betrieb Mitte Februar ein Schreiben erhalten, dass er nun eine Lohngruppe runtergestuft wurde (nach Absprache), auf dieser Lohnabrechnung von Februar, die er Ende Februar erhalten hat, stand aber noch sein voriges Gehalt drauf. Ab März also am 31.03. hat er jetzt die richtige Lohnabrechnung mit seinem aktuellen und zukünftigen Gehalt erhalten und rückwirkend eine Nachberechnung für Februar, wo man das ihm "zu viel" gezahlte Gehalt für Februar abgezogen hat. Jedoch habe ich auf seinen Kontoauszügen gesehen, dass man ihm bereits Ende Februar sein Gehalt gezahlt und auch überwiesen hat, welches er dann auch schon im März erhalten hat, also bereits sein geringerer Verdienst.

Könnte man also die Neuberechnung des Unterhalts ab Februar bereits stellen oder? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man sowas nicht rückwirkend neuberechnen lassen könnte, sondern die Neuberechnung erst ab dem Monat erfolgt, wo er den Antrag gestellt hat. Jedoch konnte er ja erst Anfang April den Antrag stellen, weil er dort ja seine korrekte Lohnabrechnung mit aktuellen Gehalt, auch für Februar, erhalten hat.

Wie sind eure Erfahrungen? Und sollte er widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt den Unterhalt erst ab April oder März runterstuft? Kann man so eine Berechnung überhaupt rückwirkend einfordern? Habe im Internet gelesen, da der Unterhalt ja bereits verbraucht ist für die vorigen Monate, dass das nicht mehr geht. Stimmt das?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)

Vielen Dank, Sybille

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Also er würde in der Tabelle logischerweise durch sein neues geringes Gehalt schon eine neue Einstufung erhalten habe da natürlich schon geguckt. Er ist verdient jetz so viel weniger das er auch weniger zahlen müsste. Und wenn er weniger verdient, übrigens nicht weil er das wollte, sondern weil das sein Betrieb so wollte, muss er auch eine Neuberechnung kriegen. 

Also meine Frage hat eigentlich Petra somit schon beantwortet. Es ging nur darum, weil das Geld hat schon ausgegeben ist, dass er das nicht rückwirkend berechnen lassen kann.

Danke!

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Vielen Dank für eure Antworten! Jetzt bin ich beruhigter! :)

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Oder hat irgendjemand ne Kontaktadresse von Facebook, wo man solche Fragen stellen kann und auch ne Antwort bekommt? :-/

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Ach so ! Ja, klingt logisch. Irgendwie bin ich nicht darauf gekommen. Danke !

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