1. Das muss vom Bundesland abhängen.
  2. Beim Bundesland müssen Schulgesetz sowie Anordnungen des Staatsministeriums. Z.B. in der Handreichung zur Leistungsermittlung und Leistungsbewertung im Schulsport des Staatsministeriums für Kultus Freistaat Sachsen steht: „Leistungsermittlung und Leistungsbewertung dienen nicht der Schülerdisziplinierung oder der Legitimierung von Unterrichtsinhalten. Ermitteln und Bewerten von Leistungen setzen Kriterien voraus, die sich grundsätzlich an folgenden Bezugsnormen ausrichten: sachliche Bezugsnormen, soziale Bezugsnormen, individuelle Bezugsnormen“ (§2.1) „Die gerechte Leistungsbewertung im Sport ist von der Beachtung der individuellen Dimension abhängig. Die psychischen und physischen Voraussetzungen des Schülers sind zu berücksichtigen“( § 2.2). Die Schüle in Sachsen machen eigene Belehrungen zum Sportunterricht, die dieser Handreichung des Ministeriums zuwider laufen. Aber Eltern unterschreiben diese Belehrungen ohne Fragen.

  3. In Sächsische SOMIA auch steht: § 28 Versetzungsbestimmungen (4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sollen Schüler, die nach den Absätzen 1 bis 3 nicht zu versetzen wären, versetzt werden, wenn sie aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und bisherigen Gesamtentwicklung den Anforderungen der nächsthöheren Klassenstufe voraussichtlich gewachsen sein werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei 1) längerer Erkrankung und 2) Schülern mit Migrationshintergrund, deren Herkunftssprache nicht die deutsche oder die unterrichtete erste oder zweite Fremdsprache ist und die in mindestens einem dieser Fächer nicht mindestens die Note „ausreichend“ erzielt haben. Also, die Klassenkonferenz muss prüfen, ob du einen wichtigen Grund hast. Wenn ja, - ob deine andere Noten normal sind.
    Dir kann gesagt werden: die Klassenkonferenz hat über dich eine schlechte Prognose gemacht, daß du die nächste Klasse nicht wachsen kannst. Aber eine Prognose darf nicht willkürlich sein. Wenn alle andere Noten sind 1, 2, 3, 4 – dann soll die Klassenkonferenz eine positive Prognose treffen.

  4. Es gibt auch Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Lehrerkonferenzen. Es kann auch geprüft werden, ob die Regeln dieser Verordnung bei der Entscheidung verletzt wurden. Z.B. stimmberechtigt sind nur die Lehrer, die dich während des vorläufigen Schuljahres unterrichtet haben. Protokolle müssen vorhanden sein.

  5. Aber es reicht gar nicht, eine Verletzung des Gesetzes festzustellen. Der Kampf kann lang sein. Die Bildungsagentur unterstützt wahrscheinlich die Schule. Und das Gericht (in meinem Fall), obwohl zustimmen muss, daß die Schule alle Regeln verletzt hatte, spielt auf Zeit und möchte keine Entscheidung treffen, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.

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