Die Antwort steht fast schon in der Frage. Der Interessent gab an die Ware sofern sie ihm gefällt zu kaufen. Aber nur dann wird er sie kaufen. Er sollte in diesem Fall auch nicht zum Kauf verpflichtet sein. Er hat die Kaufabsicht mit einer Bedingung verknüpft. Daher.. würd ich das nun einfach mal so sehen.. =) Kein verbindlicher Kaufvertrag. Das Ankündigen einer eventuellen Kaufabsicht. Mehr net..

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Kann gut sein, da vorgefärbte Haare anders auf neue Farbe reagieren. Das war bisher auch mein Problem. Hatte sie mal schwarz gefärbt und dann wollte ich sie wieder normal haben (dunkelbraun). Egal wie oft ich sie dunkelbraun färbe, sieht man das schwarz noch in den Längen der Haare.

Sowas würde ich wenn dann wirklich beim Friseur machen lassen. Vielleicht kann der die Haare entsprechend bleichen, damit alle Farbe von früheren Färbungen raus geht und die Haare quasi neu gefärbt werden können.

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Wenn Dein Mann dort schon mal gearbeitet hat, könnte er ja wissen, wer dort für die Einstellungen zuständig ist. Wenn ja, dann würde ich statt einer schriftlichen Bewerbung erst mal den telefonischen Kontakt suchen. Dort anrufen und mal fragen wie die Chancen sind. Ob die grad was haben. Und wenn ja, dann die Bewerbung direkt dort hin schicken. Dann so in etwa:

Sehr geehrter Herr xxx / geehrte Frau xxx,

wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen.

Ich war bereits von April 2012 bis einschl. November 2012 in Ihrem Unternehmen als Fachkraft für Lagerlogistik angestellt. Diese Arbeit hat mir in Ihrem Unternehmen sehr gefallen. Deshalb bewerbe ich mich erneut auf eine Anstellung bei Ihnen...

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