Leute vielen Dank!
Da ich Eure Antworten gegoogelt habe bin ich auf folgendes gestoßen:
"Der Sicherheitsbeauftragte wird innerhalb seines Beschäftigungsverhältnisses beobachtend und beratend als Hilfsperson des Unternehmers tätig, ohne Anweisungen geben oder korrigierende Maßnahmen ergreifen zu können oder auch nur im geringsten, was die Verantwortlichkeit betrifft, an die Stelle des Unternehmers zu rücken." (Bundessozialgericht)
Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 2 SGB IV),
Somit kann ein Freiberufler nicht ein Sicherheitsbeaftragter sein!
Danke!