erbauszahlung erhalten? Grundbuchaustrag verweigert?

Hallo!

Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.

Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt um ihr aus einer Notsituation herauszuhelfen. Als Familie hält man ja irgendwo zusammen und auf ihren Wunsch hin wollte sie sich dafür dann väterlicherseits aus dem Grundbuch austragen lassen.

Aber natürlich erst wenn das Geld geflossen ist. Als Familie hat man auch vertrauen und um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet. Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.

Nun ist folgendes Problem.

Meine Mutter starb 2018 hat laut Testament meine Schwester enterbt unter anderen auch aus dem Grund weil die Austragung aus dem Grundbuch nicht erfolgte. Mit meinen anderen beiden Schwestern hat sich durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft gebildet. Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.

Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen und zu verpflichten ihr trotz Enterbung ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren. Was kann man also tun? Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein

Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?

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Es geht nicht darum das sie den Pflichtteil nicht bekommen soll den kann und soll sie sie ja gerne haben denn nicht ich bin derjenige der sie enterbt hat.Es geht darum das ihr väterlicherseits das Erbe ausgezahlt wurde obwohl sie Nur Schulden geerbt hätte mit ihrem ausdrücklichen Wunsch sich dann aus dem Grundbuch auszutragen.Was sie dann natürlich nicht getan hat hinterher. Laut Testament ist sie jedenfalls mütterlicherseits enterbt und gehört rechtlich gesehen somit nicht zur Erbengemeinschaft es geht somit einzig darum das sie endlich den Grundbuchauszug berichtigt. und sich was den väterlichen Anteil angeht austragen lässt da sie das aber bisher verweigert können wir als Erbengemeinschaft aber eben nicht handeln. IHR ist auch klar das sie ihren Pflichtteil nur bekommen kann wenn wir das Haus verkaufen aber sie verzichtet eher auf ihren Pflichtteil und stürzt uns in Schulden weil wir bzw wie schon erwähnt ich im moment sämtliche laufende Kosten trage und die belaufen sich im Moment auf jährlich ca 4000 Euro. Es kann doch nicht sein das ich mich verschulde und vor einem Scherbenhaufen stehe und mich dann noch erpressen lassen muss von ihr .

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