Also ich bekomme Schüler-Bafög seid 08.2009 und haben mich nach und nach immer weiter runtergestuft. Weil meine Anträge von der Waisenrente und Waisengeld lange gebraucht haben. Da ich auch wieder darum kämpfen musste das ich Vollwaise bin. So nun soll ich einen sehr hohen Betrag zurückzahlen und bekomme statt 305,- € nur 122,- €.

Ist alles nicht einfach.

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Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld? a) Studierende, die einen Anspruch auf BAföG haben oder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Elern b) Bezieher von ALG II, Sozialgeld, von Leistungen nach dem SGB VII Grundsicherungsleistungen, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen beinhalten bereits Leistungen für Unterkunftskosten (Miete und Heizung). 2. Einen Anspruch auf Wohngeld können haben a) Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, etwa wegen Überschreitung der Altersgrenze, einem Fachrichtungswechsel oder wegen Überschreiten der Förderungshöchstdauer

Wohngeld brauche ich wohl nicht beantragen siehe oben :-(

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Also ich habe meine Familie ausgefragt wie es geht und an allen ecken und kanten nachgehakt, aber nichts habe ich von ihm kein namen nichts, mich macht das nachdenklich weil sehe mich nicht als halbwaise.Denn ich habe immer nur meine mum gehabt.

Das mit dem Anwalt ist vielleicht eine gute idee,denn alimente oder sonstiges kam nie was rüber...

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