Ab dem 15. Lebensmonat muss ein lückenloser Elterngeldbezug gegeben sein, d. h. wenn Ihre Frau bis 24. Lebensmonat Elterngeld-Plus bezieht, kann durch den anderen Elternteil dann im Anschluss der 25. Lebensmonat in Anspruch genommen werden.
Ich habe einen DX Racer, das Modell weiß ich leider gerade nicht mehr.
Das Elterngeld wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der ersten Mutterschaftsgeldzahlung (wenn vorhanden) oder ansonsten vor der Geburt des Kindes berechnet. Fallen hier Zeiträume mit Elterngeldbezug für z. B. ein älteres Kind hinein so werden diese Monate aus der Berechnung herausgenommen (ausgeklammert) und auf weiter zurückliegende Monate in der Vergangenheit (vor Beginn der Mutterschutzfrist des vorherigen Kindes) zurückverlagert. Dies ist allerdings nur bis maximal 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes möglich. D. h. hat man Elterngeld für länger als 14 Lebensmonate beim vorherigen Kind bezogen, so werden alle weiteren Monate dann beim nachfolgenden Kind als 0 € Einkommen berücksichtigt (außer man war da Teilzeit arbeiten).
Elternzeit ohne Elterngeldbezug spielt dabei gar keine Rolle und wird immer mit 0 € Einkommen berücksichtigt (ist fiest, schreibt der Gesetzgeber aber aktuell so vor).