Mietrecht - genaue Definition für besenreine Übergabe; Kleinreparaturen

Hallo Experten,

hätte zwei Fragen an euch:

Nach Auszug unser Wohngemeinschaft meinte unser Hausverwalter wir müssten noch für die Beseitigung diverser Mängel aufkommen. Es handelt sich um eine unrenovierte Altbauwohnung.

  1. Einmal geht es hier um einen durch Verschleiß abgebrochenen Duschhahn. Die Amaturen waren alt und es war nur eine Frage der Zeit bis er abbricht. Im Mietvertrag steht, dass Kleinreparaturen die 100€ nicht übersteigen vom Mieter gezahlt werden, ansonsten vom Vermieter.

Deshalb habe ich mit dem Verwalter telefoniert und erklärt, dass ich denke dass ja nicht nur der Griff ausgetauscht werden müsse sondern die ganze Mischbatterie und es somit mehr als 100€ würde. Er erklärte, dass nur Griff ausgetauscht wird und wir somit zahlen müssten. In der Rechnung stand nun, dass er die Batterie ausgetauscht hat und wir 130 € Material + 60 € Arbeitstunde zahlen sollen. Müssen wir zahlen?

  1. In der Rechnung war außerdem eine Forderung über 180 € für weiße Farbe, die der Verwalter den Nachmietern gekauft hat. Auch hier hatte ich mit ihm telefoniert, er sicherte uns zu günstige Farbe vom Großmarkt zu bekommen.

Zudem muss man sagen, dass wir die Wohnung ungestrichen mit ein paar Flecken an den Wänden übernommen haben und im Vertrag steht, bei Auszug besenrein hinterlassen. Ein paar Flecken sind dazu gekommen, dh. müssen wir jetzt überhaupt für die Farbe zahlen, oder nicht? Wäre es sinnvoll vorzuschlagen, bspw. nur die Hälfte zu zahlen,.... Was würdet ihr tun? Eigentlich möchte ich einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen, allerdings hat der Verwalter einige zweifelhafte Aktionen gebracht...

Vielen Dank für sinnvolle und mit Mietrecht begründete Vorschläge !

Beste Grüße

...zum Beitrag

Also die Antwort des Vermieters, auf unseren Brief, in dem wir schrieben, dass wir die Forderungen nicht zahlen möchten:

  1. Ein Griff ist noch nicht von allein abgebrochen, deswegen muss von Beschädigung ausgegangen werden.

  2. Wir sollen froh sein, dass die Nachmieter die Streicharbeiten übernommen haben, da die Wand nun Flecken und sogar Beschädigungen hatte.

Zudem schrieb er, dass sämtliche Forderungen auf das Minimum begrenzt sind und er daran festhalten wird.

Was tun? klagen, mit der Gefahr von noch höheren Kosten? Wer muss die Beschädigung/Nicht-Beschädigung nachweisen?

...zur Antwort

Also direkt Verbindung mit Clinch an PC scheidet auch aus, weil wenn man aufnimmt, klingt das eher nach E-Gitarre als nach Klavier...

Wenn ich mich richtig informiert hab hängt das mit dem Ausgang des Klaviers und v.a. der Soundkarte des Laptops zusammen. (und Kabeln)

Und mit so einem Audio-Interface kann man gescheite Klänge herbekommen?

Frustrierend, dass das so schwer ist.

...zur Antwort

Am liebsten wäre mir die USB-Variante, ich weiß dass so nur Midi-Dateien übertragen werden, aber das ist ja an sich kein Problem, dann nehm ich die im E-Piano auf, übetrag sie und gut ist.

Leider funktioniert der auf CD mitgelieferte Treiber (von Yamaha) nicht (liegt vll an XP), habe da alles nach Anleitung gemacht, geht so nicht. D.h. wohl ich muss es über die Audio-Variante lösen.

Dieses Audio-Interface ist notwendig? Ansonsten Empfehlungen, für eine Aufnahmesoftware, wenn ich mit Kabel übertrag?

...zur Antwort

Fand den Film genial...Google-Suche schon probiert, aber funktioniert nicht, hab ewig gesucht mit verschiedenen Stichwörtern... Denk der kam vor nem halben Jahr bis Jahr im Kino

...zur Antwort

Hm sollte keine Abstimmung werden...Argumente?

...zur Antwort

Also versteh schon, dass der Vermieter eigentlich nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, aber ich bin ja auf jeden Fall geschädigt und die Wohnung ist derzeit nicht mehr die volle Miete wert? Der Vermieter war sofort zur Stelle (bzw. der zuständige Vermittler), werde jetzt mal sehen, ob er sich sofort drum kümmert, wenn das innerhalb der nächsten paar Tage geregelt ist, werd ich mir überlegen was ich mach.

Nervt halt, da in einer Woche meine Prüfungen losgehen :-(

...zur Antwort

Ja Leute, also die meisten von euch lagen zu meinem Vorteil falsch...

Also muss auch noch dazusagen ich bin über einen Absatz gestolpert und nicht wirklich einfach reingelaufen, sondern wollte mich abstützen und die Scheibe hat irgendwie nicht so viel ausgehalten. Sowas kann nüchtern durchaus auch passieren, obwohl ich dann glaub ich den Absatz bemerkt hätte.

Mein Zustand wurde von der Polizei gar nicht aufgenommen, kein Test, nix. Hab mich auch recht seriös nach der Aktion verhalten, aber dass ich nicht nüchtern war haben die schon bemerkt.

Naja auf jeden Fall zahlt meine Versicherung (erst haben die gemeint, dass der Club selber zahlen muss bzw deren "Glasversicherung", aber haben dann nochmal angerufen und gemeint, dass sie es übernehmen).

Ach bevor ich das aus eigener Tasche zahl spend ich lieber wieder mal an gemeinnützige Organisationen. Und wer trinkt nicht mal einen über den Durst?

Also falls euch mal was ähnliches passiert...nicht verzagen Haftpflicht fragen :P

...zur Antwort