Also die Antwort des Vermieters, auf unseren Brief, in dem wir schrieben, dass wir die Forderungen nicht zahlen möchten:
Ein Griff ist noch nicht von allein abgebrochen, deswegen muss von Beschädigung ausgegangen werden.
Wir sollen froh sein, dass die Nachmieter die Streicharbeiten übernommen haben, da die Wand nun Flecken und sogar Beschädigungen hatte.
Zudem schrieb er, dass sämtliche Forderungen auf das Minimum begrenzt sind und er daran festhalten wird.
Was tun? klagen, mit der Gefahr von noch höheren Kosten? Wer muss die Beschädigung/Nicht-Beschädigung nachweisen?