Anklage wegen Verstoß gegen das Waffengesetz?

Liebe Netzgemeinde,

ich brauche mal eine Einschätzung der Lage.

Vor wenigen Monaten habe ich mir ein Pfefferspray in einem Waffenladen gekauft.
Kurz darauf hatten drei Jugendliche versucht mich auszurauben. Ich zog das Pfefferspray, setzte es ein und konnte sie in die Flucht schlagen. Dann wählte ich die 110.

Die Polizisten waren sehr nett, ließen sich mein Spray zeigen und gaben es mir zurück. Sie gaben mir noch ein paar Tipps, wie ich noch besser mit dem Gerät umgehen kann.
Wenigen Minuten später, nach deren Abfahrt, kamen die Angreifer zurück und wollten sich rächen für ihren gepfefferten Freund. Ich zog wieder das Spray und hielt es in einer Verteidigungsposition.

Passanten riefen die Polizei und diesmal konnten die Täter gefasst werden.
Ich erstattete Strafantrag wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung (ich wurde zweimal ins Gesicht geschlagen).

Sie zeigten mich wegen gefährlicher Körperverletzung an.

Daraufhin vergingen ein paar Monate.

Sämtliche Verfahren wurden mittlerweile eingestellt.

Bis auf eins: Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ich bin in zwei Monaten angeklagt vor dem Amtsgericht, weil mir vorgeworfen wird, ein unzulässiges Reizstoffsprühgerät mitgeführt zu haben.

Ich bin echt ratlos und auch etwas verwirrt.

Ich habe in dem Waffenladen angerufen und man hat mir garantiert noch nie unzulässige Reizstoffsprühgeräte verkauft zu haben.

Mit was für eine Strafe muss ich rechnen?

Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten und vor dem Amtsgericht kriegt man keinen Pflichtverteidiger.

Danke für jede Hilfe!

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Das Gericht hat folgendes entschieden:

trotz der Tatsache, dass es in einem lizensierten Waffenladen gekauft wurde, ist es illegal.
Die Richterin des Amtsgerichts Tiergarten hat mir gesagt, dass eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray nicht ausreichend ist.

Es muss eine PTB Zulassung haben, auch wenn es ein einfaches Reizstoffsprühgerät mit 50ml Füllmenge hat.

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