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SvennjaM

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SvennjaM
19.02.2018, 18:42
Wohnungsrenovierung nach Tod des Mieters, bin ich verpflichtet?

Meine Mutter ist verstorben und heute habe ich nach einer Begehung ein ellenlanges Protokoll mit von mir auszuführenden Renovierungsarbeiten bekommen. Bin ich dazu verpflichtet? Zumal meine Mutter seit 2001 in dieser Wohnung gelebt hat und ich gehört habe, daß es seit 2005 (?) ein Urteil gibt, daß man bei Auszug nicht mehr renovieren muss. Bin gerade mit der ganzen Situation überfordert, da ich zu den Beerdigungskosten und 3 Monaten Miete nun auch noch quasi die Renovierung einer kompletten 1-Zimmer Wohnung übernehmen soll. Nach der Begehung wurden mir alle Mängel vorgelesen und ich musste auf einem Tablet gegenzeichnen (ich sah nur den Ausschnitt für meine Unterschrift, nicht die Bemerkungen!) Ich hänge 2 Fotos mit dem Protokoll an. Was soll ich jetzt tun??? Kann man das widerrufen? Bin verzweifelt!

das ich Mietereigentum entferne, ist mir natürlich klar.

...zum Beitrag
Antwort
von SvennjaM
19.02.2018, 18:48

Ach so, meine Mutter hat vor ca. 2 Jahren die gesamte Wohnung tapezieren und streichen lassen.

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