Heute habe ich Antwort von meinen Widerspruch bekommen.: Ihre Bitte auf Rücknahme der Kündigung des Kontos Nr. DE78xxxxxx4950xxxxxx7890 Guten Tag Herr Krieten, wir kommen zurück auf Ihre Bitte, die Kündigung für oben genanntes Konto zurückzunehmen. Den Vorgang haben wir geprüft, Ihrem Wunsch können wir jedoch nicht nachkommen. Unsere Entscheidung ist abschließend. Das Konto wird gemäß unseres Kündigungsschreibens fristgerecht zum dort angegebenen Termin gelöscht. Mit höflichem Gruß Das kann echt nicht angehen

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Ich habe so eben den pfändungs und Überweisungsbeschlusses per Post vom Amtsgericht erhalten. Muss ich jetzt auch gegen denn Beschluss widersprechen, oder nur auf das schreiben der Bank was ich hier reingeschrieben habe? Danke

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Hier das zweite Schreiben.: Sperrbenachrichtigung für Ihre VR-BankCard Ihr Engagement xxxx890 Kartennummer: xxxxxxx77 Guten Tag Herr Krieten, wir haben oben genannte Karte aufgrund eines vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und den damit korrespondierenden gesetzlichen Bestimmungen gesperrt. Nach Erledigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses schalten wir Ihre Karte gerne wieder frei. Die ausgesprochene Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung bleibt hiervon unberührt und ist damit weiterhin in vollem Umfang gültig. Mit freundlichen Grüßen

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