Hallo,

 

 

wir wohnen in Berlin in einem Wohnkomplex. Vor der Anlage / Haus ist eine Durchfahrtsstraße. Auf dieser konnte bis vor kurzen noch Parken und durchfahren. Neben der Durchfahrtsstraße gibt es auch eine Parkplatzanlage. Jetzt ist es so, dass der Vermieter ( GSW), die Durchfahrtsstraße mit Schranken zugemacht hat. Auf die Parkplatzanlage kommt man auch nicht mehr. Nur durch bezahlen ab dem nächsten Monat durch eine Parkplatzmiete. Das mit dem Parkplatz ist mir ja egal. Mir geht es um die Durchfahrtsstraße: Man kommt jetzt nur noch vor das Mietshaus, wenn man sich einen Parkplatz gemietet hat. Das aus und einladen des Einkaufs oder sonstiges ist somit vorbei, wenn man keinen Parkplatz sich gemietet hat. Das hat mir heute auch der Servicemietarbeiter klar und deutlich klargemacht.

 

Meine Frage hier ist: Ist das Rechtlich, das der Vermieter uns das be-und entladen verwehrt, weil wir uns keinen Parkplatz gemietet haben?

 

 

Hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.