Antwort
Die Zahlungen, die Ihr Bruder geleistet hat, werden normalerweise nicht angerechnet.
Am besten wäre es, Sie könnten die geleisteten Zahlungen nachweisen(Überweisung) und somit belegen, dass die erhaltene Schenkung in voller Höhe zurückgezahlt ist.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, dass Sie den mtl. fehlenden Bedarf(Heimkosten+Taschengeld abzgl. eigenes Einkommen der Mutter) sicherstellen, solange bis die Schenkung zurückgezahlt ist.