Nennung Kindsvater beim jobcenter?

Hallihallo Also.. Mein alter Arbeitsvertrag wurde aufgrund meiner Schwangerschaft nicht verlängert.. Ich musste dann zum jc,habe mich aber weiterbeworben. Ich hatte im Januar Anspruch auf Leistung und diese auch bezogen. Seit dem 1.2 habe ich wieder arbeit, vz-stelle und logischerweise keinen Anspruch Mein AG weiß von der schwangerschaft und ist alles soweit auch in ordnung. Jetzt habe ich gestern Post vom JC bekommen, dass ich immer noch nicht den kv angegeben hätte wegen Unterhaltsanspruch,den soll ich denen jetzt mitteilen. Es ist ja aber so, dass ich erst mit beginn des Mutterschutzes Anspruch auf unterhalt hätte und nicht vorher, also ab ende Februar. Ich habe einen Arbeitsvertrag beginnend ab dem 1.2. Und keinerlei Anspruch mehr auf alg II Leistungen. Und das für mindestens 2 Jahre... Also kann es denen doch egal sein,wer der papa ist,da ich ja eh nichs mehr mit denen zu tun habe,oder? Im bescheid steht auch, dass ich nur Anspruch in 01/17 habe und sonst durch meine arbeitsaufnahme eben nicht. Es ist nicht das beste Verhältnis zum kv, und ich bin nicht erpicht darauf, mehr Kontakt als unbedingt nötig zu haben, wisst ihr was ich mein? Er soll die kleine sehen, ich werde nicht auf das alleinige sorgerecht gehen, die kleine kann ja nichts dafür,dass er nun mal ein mann ist,außerdem braucht ein Kind beide Elternteile,sobald diese da sind,das ist meine Meinung und so soll es auch sein. Aber trotzdem versteh ich nicht,warum das Amt den Vater kennen will,der auch keine Leistungen bezieht. Muss ich denen das mitteilen? Das würde nur unnötig Streß geben und das ohnehin schon problematische Verhältnis zum papa noch schwieriger machen..

Liebe grüße

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Sooooo,ich habe heute mit dem jc gesprochen 

Also wären die Voraussetzungen gegeben -bv zum beispiel- müsste ich den Vater angeben,da dieser untrhaltspflichtig wäre..

Die Voraussetzungen sind aber nicht gegeben,somit greift die Unterhaltspflicht erst mit beginn des Mutterschutzes. Da ich aber keinen Anspruch mehr habe,muss ich den papa nicht nennen,da wir beide keine Leistungen beziehen

Muss also nur passieren,sobald die Voraussetzungen gegeben sind.

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