vielen Dank, es geht weniger darum, ob es für den einzelnen sinnvoll bzw. rentabel ist,
als vielmehr darum ob sowas rechtlich möglich und umsetzbar wäre?
vielen Dank, es geht weniger darum, ob es für den einzelnen sinnvoll bzw. rentabel ist,
als vielmehr darum ob sowas rechtlich möglich und umsetzbar wäre?
also der Koffer war sicher nicht die Ursache, der war überdurchschnittlich stabil, hat bei Nutzung durch mehrere Familienmitgliedern schon etliche Reisen sehr gut überstanden
dass jedoch das Schloss abgerissen wurde und auch noch Inhalt fehlt
die Tipps mit Abschreiben... würde ja letztendlich bedeuten, dass ich künftig damit rechnen muss, alles was ich in den Koffer packe, kann weg sein, ohne jegliche Entschädigung - Kleidung und und und
selbst wenn irgendwer erstatten würde, solange ich keine rechnung vorweisen kann...
kann ich irgendwie nicht glauben
Wortlaut der Garantie:> [... Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die fachgerechte Montage (sieh.Montageanleitung), sachgem. Pflege und Reinigung...
Schäden durch unsachgem. Gebrauch, Gewalteinwirkung und Montagefehler, falsche Reinigung, ... und hierdurch verursachte Mängel, die den Wert od. die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich beeinflussen, sind von Garantie ausgenommen... ]
Montageanleitung ist ein Blatt mit Skizzen, als letzter Vorgang ist die Anbringung der Silkonfuge dargestellt
Scheint doch eher ein Materialfehler des Alu-Profils zu sein. Ist das ein Loch oder ein horizontaler Riss?> definitiv ein Loch, mit ein wenig zackigem Rand, wie ausgefranst
kann auch ein Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?
Seine Rente wird ja ebenfalls auf ein Konto überwiesen?
falls, ja, in welcher Zeile welches Bogens?
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oder ein Vermieter, auch die Miete fliesst auf ein Konto?
falls ja, in welchem Bereich genau?
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in einem einfachen Steuerprogramm finde ich hierzu keine Angaben, bzw. auch keine Abfragen, ob Kontogeb. entstanden sind
wenn ich mich bei mehreren deutschen Banken erkundige sollen angeblich Zinszahlungen selbstverständlich unter die Einlagensicherung fallen.
Gibt es evtl. missverständliche Aussagen hierzu?
Könnte ähnliches wie bei Kaupthing auch heute noch bei ausländischen Banken mit Filialen in Deutschland passieren (Bsp. Bank of Scotland)
oder wurde diesbezüglich irgendwas (gesetzlich) geändert?
kann mir jemand erklären, wie es bei der isländischen Kaupthing Bank trotz Einlagensicherung möglich war, dass die deutschen Kunden monatelang Ihr Guthaben nicht zurück bekommen haben,
die Zinsen wurden bis heute nicht zurück bezahlt.
Weshalb, trotz Einlagensicherung... ??
ein Nachtrag zu meiner Frage, habe folgendes gefunden - noch aktuell?
Aber: Sollte bei einer Insolvenz des Geld-Instituts ein anderes Geld-Institut außerhalb der EU die Pleite-Bank übernehmen, entfällt die Mindest-Sicherung, da die in der EU bestehenden Vorschriften zur Einlagensicherung dann nicht mehr wirksam sind.
Die Kunden müssen gemäß EU-Recht darüber informiert werden und sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer diese Information "verschläft" oder sie gar nicht erhält (nicht jeder Brief erreicht den Empfänger), könnte dann das sprichwörtliche "blaue Wunder" erleben.
eine Sachbearbeiterin des Amtsgerichts Frankfurt gab mir die Auskunft:
wenn kein Gerichtsstand vereinbart wäre, würde immer der Wohnsitz des Antrags-Gegners, in diesem Fall also Frankfurt gelten
als ich entgegen hielt, ich wäre aber privater Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer... kam die Dame auch ins Schleudern
Auskunft der Rechtsantragsstelle jedoch nur bei persönlichem Erscheinen in Frankfurt - toll
ZPO § 13 Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.
Wohnsitz o.k. aber Wohnsitz des Käufers oder des Verkäufers??
wenn ich das nennen darf: VK = Klaus Zais, Homburger Landstr. 756 60437 Frankfurt Tel: 069-50701835 Fax: 069 50701835 bay@worldarte.com
ja, gewerblich,
Artikel 200465478356 kann noch über Suche gefunden werden
Die Frist, um einen Fall zu melden, ist am 20. Jun. 2010 abgelaufen. Sie können einen Fall bis maximal 45 Tage nach Angebotsende melden. Da Sie für diesen Artikel keinen Fall mehr melden können, empfehlen wir Ihnen, den Verkäufer zu kontaktieren, um das Problem zu lösen.
Vorher war eine Meldung jedoch auch nicht möglich, da für diesen Artikel schon Rückgabe eingeleitet wurde...
weder ebay noch paypal ist was möglich
da über ebay die Rückgabe eingeleitet wurde, wird ein Konfliktfall abgelehnt
in etwa >sie haben eine Rückgabe eingeleitet, sie können keinen weiteren Konfliktfall für diesen Artikel eröffen<
zudem sind mehr als 45 Tage rum so dass ein Problem Konflikt nicht mehr gemeldet werden kann - lt. Bewertungen die meisten neuen Käufer keine Ware erhalten, und ebenso keinerlei Antwort vom VK
wie würdet ihr das an ebay melden? also wie, bzw. wo genau, wie gesagt Konflikt eröffnen aus 2 Gründen abgelehnt, da Rückgabe eingeleitet und über 45 Tage - gibts sonst eine Melde-Möglichkeit?
hab zwar Rechtsschutz aber eigentlich hätte der VK mit der Erstattung noch bis Ablauf der 3o Tage nach Erhalt Zeit, macht da Rechtsanwalt schon Sinn?
Bin echt für jeden Tipp dankbar, für mich ist das viel Geld...
und im Moment seh ich die Felle davon schwimmen....(ich konnte doch aber gar nicht früher, oder seh ich da was falsch?)