vielen Dank, es geht weniger darum, ob es für den einzelnen sinnvoll bzw. rentabel ist,

als vielmehr darum ob sowas rechtlich möglich und umsetzbar wäre?

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Fluggepäck zum Teil weg - wie weiter?

Hallo, stehe völlig auf dem Schlauch, am Wochenende mit "Billigfluglinie rya...." gelandet und zunächst fehlenden Koffer, erst nach ca. 1 Stunde Suche durch Flugpersonal erhalten. Hätte wohl noch auf einem Gepäck-Wagen gelegen... welche Freude, Koffer doch da.

Bei näherer Betrachtung jedoch: ein paar "mittlere" Beschädigungen an Nähten und Kanten, zusätzlich aber TSA-Schloss völlig weg und Reissverschluss ca. 25cm geöffnet. Alles da, bis auf Kulturbeutel mit Zahnbürste, Rasierapparat und Foto-SD-Karten mit Urlaubsbildern ... - ziemlich ärgerlich.

Alles gemeldet, jedoch lediglich Nummer erhalten, mit der wir im Internet weitere Details eingeben sollen. Die Dame meinte ziemlich unfreundlich, dass wir uns wohl keinerlei Hoffnungen auf Entschädigung machen können, dies wären Bagatellschäden und Inhalt wäre sowies von Erstattung ausgeschlossen. Letztendlich hat sie uns dann wenigstens die Angelegeneit oberflächlich schriftlich bestätigt. Auf unserer E-Mail Buchungsbestätigung gibt es auch eine Position Passagiergebühr aufgegebenes Gepäck 60 Euro, Reiseversicherung 31 Euro (die wir nie bewusst abgeschlossen hatten). In den Reiseversich.Bedingungen ist jedoch jegliche Erstattung von Verlust, Schaden.. aus aufgegebenem Gepäck ausgeschlossen. Dies deutet doch eigetnlich darauf hin, dass das Gepäck automatisch anderweitig versichert sein müsste - oder?

Auf der homepage von rya.... sind wir jedoch nicht wirklich schlau geworden. Es soll doch auch sowas wie ein Montrealer Abkommen bzgl. fehlendem Fluggepäck geben... dann jedoch wieder das Kleingedruckte der Fluggesellschaft...

Was wäre wohl der richtige Weg, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, nach Möglichkeit ohne Anwalt... - Ist hier eine polizeil.Anzeige nötig, ist ja nicht unbedingt Diebstahl... Kann sich die Fluggesellschaft einfach so drücken? Was sollte erstattet werden? Nur "neue" Dinge mit Rechnung, oder bis zu einem Jahr, Selbstbehalt, Fotos wohl wirklich nicht, aber die Fotokarten..., Rasierapparat... ???

Wäre für jede Hilfe dankbar.

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also der Koffer war sicher nicht die Ursache, der war überdurchschnittlich stabil, hat bei Nutzung durch mehrere Familienmitgliedern schon etliche Reisen sehr gut überstanden

dass jedoch das Schloss abgerissen wurde und auch noch Inhalt fehlt

  • ob ein Kulturbeutel einfach so aus einem Koffer fällt? - schon komisch

die Tipps mit Abschreiben... würde ja letztendlich bedeuten, dass ich künftig damit rechnen muss, alles was ich in den Koffer packe, kann weg sein, ohne jegliche Entschädigung - Kleidung und und und

selbst wenn irgendwer erstatten würde, solange ich keine rechnung vorweisen kann...

kann ich irgendwie nicht glauben

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Loch in Duschkabine wg. fehlender Silikonfuge?

Vor 3 Jahren haben wir eine Echtglas-Duschkabine (Seitenwand und Drehtür) erworben. Mit umlaufenden beschichteten Aluminiumprofilen, sozusagen ein Alu-Rahmen rund ums Glas.

Der Hersteller hatte vorgegeben, dass am Alu-Rahmen der Dusche, dort wo dieser auf der Duschwanne aufsitzt, außen mit Silikon abgedichtet werden soll. Bloß nicht innen, da sonst Schwitzwasser, das sich innerhalb des Rahmens bildet, nicht nach innen in die Duschwanne ablaufen könnte. - Siehe Skizzen -

Da nach dem ersten Probeduschen, ohne Silikon-Abdichtung das Ganze für unsere Ansprüche dicht genug war, haben wir auf die Silikon-Abdichtung verzichtet.

Auf unsere telef. Nachfrage beim Hersteller, erhielten wir damals die Info, nur nicht innen abdichten. Gar nicht abdichten wäre jedoch voll o.k.

Nun hat sich am unteren Profil der Seitenwand, ein im äußeren Rahmen durchgehendes Loch "von heute auf morgen" gezeigt. Auf unsere Nachfrage beim Hersteller (mit Einsendung von Fotos), bzgl. der 10-jährigen Garantie, erhielten wir folgende Ablehnung.

*>>> Für unsere Duschkabinen fertigen wir wasserführende Profile. Diese müssen zwingend laut Montageanleitung IMMER von außen mit Silikon abgedichtet werden - somit wird gewährleistet das Dunstwasser welches sich in den Profilen absetzt ungehindert durch die Profile nach innen in die Duschwanne ablaufen kann.

Da Sie Ihre Kabine nicht abgedichtet haben, kann sich **in ** den Profilen Kalk ansammeln. Dieser Kalk arbeitet sich mit der Zeit durch die Profile durch und es kann den Anschein haben, dass "von heute auf morgen" ein Loch entsteht. Dies ist kein Garantiefall <<<*

Der Abstand von Alu-Rahmen zur Duschwanne ist natürlich nur wenige mm. Konnte jedoch problemlos mit Zahnseide regelmäßig gereinigt werden.

Für uns als Laien ist es nicht nachvollziehbar, weshalb durch die fehlende Silikonfuge das Ablaufen des Wassers nach innen behindert werden soll, bzw. sich mehr Kalk bilden soll – Gibt es hierfür eine Erklärung?

Die mit 1 bezeichneten Öffnungen sind an der Unterseite des Profils - wir vermuten, dass aus diesen das Dunstwasser ablaufen soll?

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Wortlaut der Garantie:> [... Voraussetzung für den Garantieanspruch ist die fachgerechte Montage (sieh.Montageanleitung), sachgem. Pflege und Reinigung...
Schäden durch unsachgem. Gebrauch, Gewalteinwirkung und Montagefehler, falsche Reinigung, ... und hierdurch verursachte Mängel, die den Wert od. die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich beeinflussen, sind von Garantie ausgenommen... ]

Montageanleitung ist ein Blatt mit Skizzen, als letzter Vorgang ist die Anbringung der Silkonfuge dargestellt


Scheint doch eher ein Materialfehler des Alu-Profils zu sein. Ist das ein Loch oder ein horizontaler Riss?> definitiv ein Loch, mit ein wenig zackigem Rand, wie ausgefranst

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kann auch ein Rentner Kontoführungsgebühren absetzen?

Seine Rente wird ja ebenfalls auf ein Konto überwiesen?

falls, ja, in welcher Zeile welches Bogens?

- - -

oder ein Vermieter, auch die Miete fliesst auf ein Konto?

falls ja, in welchem Bereich genau?

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in einem einfachen Steuerprogramm finde ich hierzu keine Angaben, bzw. auch keine Abfragen, ob Kontogeb. entstanden sind

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wenn ich mich bei mehreren deutschen Banken erkundige sollen angeblich Zinszahlungen selbstverständlich unter die Einlagensicherung fallen.

Gibt es evtl. missverständliche Aussagen hierzu?

 

Könnte ähnliches wie bei Kaupthing auch heute noch bei ausländischen Banken mit Filialen in Deutschland passieren (Bsp. Bank of Scotland)

oder wurde diesbezüglich irgendwas (gesetzlich) geändert?

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kann mir jemand erklären, wie es bei der isländischen Kaupthing Bank trotz Einlagensicherung möglich war, dass die deutschen Kunden monatelang Ihr Guthaben nicht zurück bekommen haben,

die Zinsen wurden bis heute nicht zurück bezahlt.

Weshalb, trotz Einlagensicherung... ??

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ein Nachtrag zu meiner Frage, habe folgendes gefunden - noch aktuell?

Aber: Sollte bei einer Insolvenz des Geld-Instituts ein anderes Geld-Institut außerhalb der EU die Pleite-Bank übernehmen, entfällt die Mindest-Sicherung, da die in der EU bestehenden Vorschriften zur Einlagensicherung dann nicht mehr wirksam sind.

Die Kunden müssen gemäß EU-Recht darüber informiert werden und sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer diese Information "verschläft" oder sie gar nicht erhält (nicht jeder Brief erreicht den Empfänger), könnte dann das sprichwörtliche "blaue Wunder" erleben.

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eine Sachbearbeiterin des Amtsgerichts Frankfurt gab mir die Auskunft:

wenn kein Gerichtsstand vereinbart wäre, würde immer der Wohnsitz des Antrags-Gegners, in diesem Fall also Frankfurt gelten

als ich entgegen hielt, ich wäre aber privater Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer... kam die Dame auch ins Schleudern

Auskunft der Rechtsantragsstelle jedoch nur bei persönlichem Erscheinen in Frankfurt - toll

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ZPO § 13 Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt.

Wohnsitz o.k. aber Wohnsitz des Käufers oder des Verkäufers??

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wenn ich das nennen darf: VK = Klaus Zais, Homburger Landstr. 756 60437 Frankfurt Tel: 069-50701835 Fax: 069 50701835 bay@worldarte.com

ja, gewerblich,

Artikel 200465478356 kann noch über Suche gefunden werden

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Die Frist, um einen Fall zu melden, ist am 20. Jun. 2010 abgelaufen. Sie können einen Fall bis maximal 45 Tage nach Angebotsende melden. Da Sie für diesen Artikel keinen Fall mehr melden können, empfehlen wir Ihnen, den Verkäufer zu kontaktieren, um das Problem zu lösen.

Vorher war eine Meldung jedoch auch nicht möglich, da für diesen Artikel schon Rückgabe eingeleitet wurde...

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weder ebay noch paypal ist was möglich

da über ebay die Rückgabe eingeleitet wurde, wird ein Konfliktfall abgelehnt

in etwa >sie haben eine Rückgabe eingeleitet, sie können keinen weiteren Konfliktfall für diesen Artikel eröffen<

zudem sind mehr als 45 Tage rum so dass ein Problem Konflikt nicht mehr gemeldet werden kann - lt. Bewertungen die meisten neuen Käufer keine Ware erhalten, und ebenso keinerlei Antwort vom VK

wie würdet ihr das an ebay melden? also wie, bzw. wo genau, wie gesagt Konflikt eröffnen aus 2 Gründen abgelehnt, da Rückgabe eingeleitet und über 45 Tage - gibts sonst eine Melde-Möglichkeit?

hab zwar Rechtsschutz aber eigentlich hätte der VK mit der Erstattung noch bis Ablauf der 3o Tage nach Erhalt Zeit, macht da Rechtsanwalt schon Sinn?

Bin echt für jeden Tipp dankbar, für mich ist das viel Geld...

und im Moment seh ich die Felle davon schwimmen....(ich konnte doch aber gar nicht früher, oder seh ich da was falsch?)

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