Die richtige Eingewöhnung is mit das wichtigste am Krippenbesuch...! Das kann bis zu 6 Wochen dauern... Bitte nehmt euch die Zeit dazu, eure Tochter wird es euch danken....

Klar HArtz4 is doof, ihr wollt raus....aber überlegt euch genau, ob es das euch wert ist...es sind nur 2-6 Wochen...danach könnt ihr ja arbeiten gehn...

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Du kannst doch aber keine Wohnung anmieten, die du nicht bezahlen kannst, auch wenns nur die Kaution ist..?! Krass...

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Überlegt man sich das nich bevor man weitere Kinder bekommt? Denk mal nach...wer stellt denn ne Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern ein?

Ich bin auch alleinerziehend...mit 2 Kindern.Und für mich wird es schon schwer werden.

Und auch mit Arbeit, werde ich wohl auf Hartz4 angewiesen sein....Heutzutage verdient man doch nix mehr...

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Macht sowas denn Sinn?Gibt es bei euch denn schon Fälle von Katzenallergie? Einfach mal so testen lassen is doch Unsinn.... Wenn ihr die Katze habt und dann feststellt das ihr ne Allergie haben könntet, könnt ihr euch immernoch testen lassen. Nur einfach so, wird das keine KK bezahlen.Und das finde ich auch richtig so.

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Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Arbeitsamt verbietet es

Hallo und einen schönen guten Tag an euch.

Bei mir ist folgendes Problem eingetreten.

Seit dem 15. August 2011 bin ich in einer Weiterbildungsmaßnahme tätig, zu der mich das Jobcenter geschickt hat.

Ich bin mit 70 % Schwerbehindert und habe das Merkzeichen "G" im Ausweis zu stehen.

Ganz genau weis ich, dass ein Mensch der schwerbehindert ist und das Merkzeichen "G" besitzt für den Zeitraum einer Weiterbildung einen gesetzlich vorgeschriebenen Mehrbedarf erhält.

Laut dem SGB-Gesetz stehen mir somit 35 % vom Regelsatz zu, die ich auf Grund der Schwerbehinderung und des Merkzeichens bekommen muss.

Im Arbeitsamt habe ich meine Sachbearbeiterin gefragt. Da sagte sie mir, dass ich keinen Antrag stellen brauche. Es läuft voll automatisch ab und ich bekomme auf jeden Fall diese 35 % vom Regelsatz.

Sie sagte mir, dass man diese % bei Weiterbildungen, Praktikas u.s.w. bekommt. Allerdings nicht wenn man einen Euro-Job hat, da man dort ja Geld verdient.

Jetzt aber habe ich vom Amt schriftlich Bescheid bekommen, dass mir keine 35 % zustehen.

Wie kann das sein, stellt sich mir jetzt die Frage?

Ich hatte damals schon mehrere Weiterbildungen, wo ich nichts verdient habe. Erst später bekam ich das Merkzeichen "G" anerkannt und stellte einen rückwirkenden Antrag auf die Weiterbildungen davor. Ich bekam sofort eine Zustimmung und komplette 1.000 Euro überwiesen.

Und jetzt stellen die sich so an.

Jetzt habe ich auch eine Weiterbildung, bei der ich nichts verdiene und nun wird alles abgelehnt.

Die Agentur hat mir geschrieben:

"Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben erbracht werden."

. . .

"Die genannten Leistungen müssen tatsächlich erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der Behinderte lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt."

. . .

"Ihre Weiterbildung fällt nicht unter die 'Eingliederung zur Teilhabe am Arbeitsleben' gemäß § 33 SGB IX oder einer Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII.

Es kann aus diesem Grund kein Mehrbedarf gewährt werden."

Wie kann es sein, dass eine Weiterbildung ohne jeglichen Verdienst nicht zur Teilhabe am Arbeitsleben zählt, obwohl es vor einem Jahr geklappt hat und mir in diesem Punkt alles sofort anerkannt wurde?

Ich habe einen gesetzlichen Anspruch auf 35 % vom Regelsatz, so steht es im I-Net.

Aber das Amt sagt - Nein.

Wie kann das sein, dass mir das nun nicht anerkannt wird.

Ich weis nicht, was ich machen soll. Es steht mir einfach zu.

Dafür bin ich schwerbehindert und habe das Merkzeichen "G".

Aber trotzdem wird im Sinne meiner Schwerbehinderung alles abgelehnt.

Wieso ist das so?

Was soll ich dagegen tun?

Im Netz steht auf allen Seiten, dass mir das voll und ganz zusteht, wenn ich eine Weiterbildung (welcher Art auch immer) besuche und dort nichts verdiene.

Und so ist es bei mir ja auch.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Ich wünsche euch noch einen schönen Tag.

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Lege gegen diesen Bescheid Widerspruch ein....! Kommt wieder ne Ablehnung, geh vor das Sozialgericht.Die Klage ist für dich dann kostenfrei.

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Ich denke eher, das er dir an die Wäsche will....also der Chef... Schlag ihm ein Treffen an einem belebten Punkt vor....also in der Stadt. Geh auf keinen Fall zu ihm nach Hause und hol ich auch nicht zu dir ins Haus.

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Du kannst die Aussage verweigern...is denke ich das beste. Bestraft wird er auch ohne deine Aussage.

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