Hallo und einen schönen guten Tag an euch.
Bei mir ist folgendes Problem eingetreten.
Seit dem 15. August 2011 bin ich in einer Weiterbildungsmaßnahme tätig, zu der mich das Jobcenter geschickt hat.
Ich bin mit 70 % Schwerbehindert und habe das Merkzeichen "G" im Ausweis zu stehen.
Ganz genau weis ich, dass ein Mensch der schwerbehindert ist und das Merkzeichen "G" besitzt für den Zeitraum einer Weiterbildung einen gesetzlich vorgeschriebenen Mehrbedarf erhält.
Laut dem SGB-Gesetz stehen mir somit 35 % vom Regelsatz zu, die ich auf Grund der Schwerbehinderung und des Merkzeichens bekommen muss.
Im Arbeitsamt habe ich meine Sachbearbeiterin gefragt. Da sagte sie mir, dass ich keinen Antrag stellen brauche. Es läuft voll automatisch ab und ich bekomme auf jeden Fall diese 35 % vom Regelsatz.
Sie sagte mir, dass man diese % bei Weiterbildungen, Praktikas u.s.w. bekommt. Allerdings nicht wenn man einen Euro-Job hat, da man dort ja Geld verdient.
Jetzt aber habe ich vom Amt schriftlich Bescheid bekommen, dass mir keine 35 % zustehen.
Wie kann das sein, stellt sich mir jetzt die Frage?
Ich hatte damals schon mehrere Weiterbildungen, wo ich nichts verdient habe. Erst später bekam ich das Merkzeichen "G" anerkannt und stellte einen rückwirkenden Antrag auf die Weiterbildungen davor. Ich bekam sofort eine Zustimmung und komplette 1.000 Euro überwiesen.
Und jetzt stellen die sich so an.
Jetzt habe ich auch eine Weiterbildung, bei der ich nichts verdiene und nun wird alles abgelehnt.
Die Agentur hat mir geschrieben:
"Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX oder sonstige Hilfen für die Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben erbracht werden."
. . .
"Die genannten Leistungen müssen tatsächlich erbracht werden. Es reicht nicht aus, wenn der Behinderte lediglich grundsätzlich die Voraussetzungen hierfür erfüllt."
. . .
"Ihre Weiterbildung fällt nicht unter die 'Eingliederung zur Teilhabe am Arbeitsleben' gemäß § 33 SGB IX oder einer Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII.
Es kann aus diesem Grund kein Mehrbedarf gewährt werden."
Wie kann es sein, dass eine Weiterbildung ohne jeglichen Verdienst nicht zur Teilhabe am Arbeitsleben zählt, obwohl es vor einem Jahr geklappt hat und mir in diesem Punkt alles sofort anerkannt wurde?
Ich habe einen gesetzlichen Anspruch auf 35 % vom Regelsatz, so steht es im I-Net.
Aber das Amt sagt - Nein.
Wie kann das sein, dass mir das nun nicht anerkannt wird.
Ich weis nicht, was ich machen soll. Es steht mir einfach zu.
Dafür bin ich schwerbehindert und habe das Merkzeichen "G".
Aber trotzdem wird im Sinne meiner Schwerbehinderung alles abgelehnt.
Wieso ist das so?
Was soll ich dagegen tun?
Im Netz steht auf allen Seiten, dass mir das voll und ganz zusteht, wenn ich eine Weiterbildung (welcher Art auch immer) besuche und dort nichts verdiene.
Und so ist es bei mir ja auch.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Ich wünsche euch noch einen schönen Tag.