Liebe gutefrage.net-User,
im folgenden geht es nicht darum, ob dieser Fall auf diese Seite gehört oder nicht, sondern einfach um eine Beantwortung dieser Frage:
Ich werde meine aktuelle Situation kurz schildern:
Ich bin 17 Jahre alt (Dezember '92) und habe seit ca. 3 Jahren ein sehr gespannten Verhältnis zu meinem Elternhaus. Da sich die Situation immer mehr zuspitz, obwohl es bereits Kontakte mit dem Jugendamt gegeben hat und sich das Verhältnis zu entspannen begann, sind meine Eltern zu dem Entschluss gekommen, mich von dem Gymnasium zu nehmen und mich mit meinem kürzlich erstandenem Schulfremden-Realschulabschluss eine Lehrstelle suchen zu lassen.
Jetzt die Frage: Ist es rechtlich gesehen möglich, mir ein Abitur (welches ich sehr anstrebe) zu verwehren, damit ich mit 18 ausziehen kann. Die Wohnung hätte ich dann mit dem Lehrgehalt zu bezahlen. Doch ist es möglich einem Schüler gegen seinen Willen ein Abitur zu verwehren?
Ich würde mich über ERNST gemeinte Antworten freuen.
Danke