Hallo,
ich wurde am 18.05.2012 mit 37 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Am 06.06.2012 habe ich hierzu einen Anhörungsbogen erhalten, auf den ich nicht reagiert habe. Nun kam heute, am 10.07.2012 ein erneutes Schreiben von der Behörde: Ich werde darum gebeten, die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers anzugeben. Außerdem steht geschrieben: "Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeugs gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden".
MUSS ich auf dieses Schreiben antworten?
Das Komische ist: Im ersten Schreiben vom 06.06.2012 stand bereits: "Sofern Sie sich nicht zu dem Vorwurf äußern, kann ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden". Deshalb habe ich auch nicht geantwortet, weil ich dachte, das Bußgeld kommt dann so oder so. Außerdem würde ich auch auf das zweite Schreiben nur ungern antworten, weil ich hoffe, den Bußgeldbescheid weiter herauszögern zu können. Aber ein Fahrtenbuch führen möchte ich natürlich auch nicht. Ist dieses Vorgehen ratsam? Danke!