Hallo ich hatte vor ein paar Wochen schon einmal eine Frage gesellt: Hallo, ich hab eine etwas schwierig zu erklärende Frage....
Wir wohnen in einem kleinen Haus mit Eingang zur Straße der Hof rechts neben uns wurde samt Haus verkauft und wird nun neu bebaut. An der Seite unseres Hauses befindet sich ein Nebeneingang zu einem Raum, der ursprünglich mal ein kleiner Hof als Zugang zu einem Pferdestall war. Dieser "Hof" wird schon seit mindestens 40 Jahren als Freisitz mit einer Holzwand genutzt. Unser Vorbesitzer hat diese Wand geschlossen und eine Tür eingebaut (auch schon mindestens 25Jahre her). Unser neuer Nachbar verbietet uns nun jedoch diese Tür zu benutzen. 1. wäre sie eh ein unerlaubter Anbau und 2. möchte er nicht, dass wir seinen Hof benutzen! Dazu gesagt werden muss aber, dass uns ein ca 30-40cm breiter Streifen des Hofes gehört. Allerdings ist das Haus schräg auf dem Flurstück gebaut und der Streifen läuft spitz zu und endet quasi ein paar Zentimeter vor der Tür. Also könnten wir theoretisch bis 10cm vor der Tür offiziell auf unserem Grundstück laufen. Jetzt ist meine Frage, kann er uns das einfach so verbieten? Es gab mal wohl vor Ewigkeiten einen Rechtsstreit mit dem Vorbesitzer des Nachbarhauses wo dem Vorvorbesitzer ein Wegerecht eingeräumt wurde, damit dieser den Stall usw über den Nachbarhof betreten kann. Das war aber wohl nie schriftlich niedergelegt worden?! Ich hoffe auf gute und rasche Antworten. Viele Grüße
Nur damit ihr wisst u was es geht...
Heute kam der liebe gute Nachbar und meinte, wenn wir die Türe nicht wieder rausmachen und zumauern, zieht er einfach einen Zaun, sodass wir die Türe nicht mehr nutzen können....
was meint ihr dazu?
Vielen Dank....