Im Vertrag steht:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01 September 2016 und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch ein Jahr.
Falls der Mieter das Mietobjekt bei Ende der Mietzeit nicht geräumt zurück gibt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, stillschweigende Verlängerung gem. Paragraph 586 wird ausgeschlossen.
Der Mieter kann den Vertrag erst ab dem 31.August 2017 bis zum dritten Werktags eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Das Kündigungsrecht des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."

Von dieser Mindeslauftzeit, was doch auch gleich Kündigungsverzicht hier ist, habe ich erstmals was bei der Unterzeichnung des Mietvertrages gehört.

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Danke :)

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