ich denke nun das ist normal. also ich hab das gefühl auch und schau lieber zweimal nach ob ich sie auch tatsächlich genommen habe. bin da eben auch so übervorsichtig weil es momentan einfach nicht passen würde schwanger zu werden. mir kommen dann immer die dümmsten gedanken. Jetzt zum Beispiel: man soll die pille ja nicht über 25 Grad lagern. toll bei mir in der wohnung hat es aber in den letzten tagen immer zwischen 24 und 30 Grad. Ist das jetzt schlimm?? bin hier noch nicht fündig geworden und werd morgen mal zu apotheke gehen.
ähm... insgesamt 15 Euro? also Praxisgebühr + Rezeptgebühr? und dann keine extra kosten für die pille? Also mal umgerechnet. ich zahl auch Praxisgebühr. bekomm dann mein rezept. zahl dann zwar keine praxisgebühr (weil's kein so ein rosa rezept ist) und zahl dann den vollen preis für die pille. da komm ich dann für drei monate auf mehr als 15 euro. lass dir mal sagen was deine pille kosten würde. vielleicht kommst du mir den momentanen 15 euro ja auch billiger weg ??? :-)
Es kann sein dass du die Pille bisher gut vertragen hat aber es kann sein dass du sie jetzt nicht mehr verträgst und eine andere für dich besser wäre. Es muss jetzt nichts schlimmes sein. eine freundin hatte das über ein jahr (immer wieder mal) geh aber trotzdem so schnell wie möglich zu deinem FA und erklär ihm die situation. er/sie wird dir sicher eine andere verschreiben und das Problem ist gelöst.
du meinst diese snoopy ´& Co. die gibts da bestimmt. kenn den h&m zwar nicht aber h&m hat snoppy & co im standartsortiment.
ich verstehe also richtig, dass ihr beide arbeitslos seit. Schlag mich jetzt nicht auch wenn es einer mutter gegenüber herzlos klingt. Aber es ist nun mal so dass für eine Kind eine Person zur Betreuung stehen muss. eine und nicht zwei, d. h. die andere Person kann sich arbeitlos melden, wenn sie sich arbeitlos meldet, muss sie sich dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen und d. h. die kinderbetreuug muss durch eine andere person sichergestellt sein.
kenn mich zwar jetzt beim ALG II nicht ganz so gut aus aber mal so gesehen: Eine Person zeiht aus (dein Freund) und eine kommt dazu (dein Kind). Heißt also an der Personenzahl ändert sich nichts. Die Berechnung erfolgt glaub ich so, dass einer Person eine bestimmt Anzahl an Quatratmeter zustehen. Die PErsonenzahl beleibt also gleich. Das die Wohnung schlecht geschnitten ist ändert daran auch nichts. Such doch nach einer Wohnung mit gleicher Quatratmeterzahl die besser geschnitten ist. Vielleicht wird das dann genehmigt.
Ja wird beides angerechnet.
Sollte für einen vergangenen Zeitraum festgestellt werden, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kann die ARGE sogar eine Erstattung bei der Familienkasse anmelden. der noch nicht ausgezahlte Kindergeldbetrag wird dann nicht an den Kindergeldberechtigten gezahlt sondern an die ARGE. Dies ist aber nur für einen vergangenen Zeitraum möglich und nicht beim laufenden Kindegeld. Ach ja, sollte der ARGE bekannt werden dass eigentlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht der ALG-II-Empflänger aber keinen Antrag darauf gestellt hat, kann die ARGE den ALGII-Bezieher zur Antragsstellung auffordern.
Ja, Kindergeld wird voll bei ALG II angerechnet. Es ist sogar so, wenn du keinen Antrag auf Kindergeld gestellt hast, obwohl du einen Anspruch hättest. Kann dich die ARGE zur Antragsstellung auffordern.
Solltest du dann für einen rückwirkenden Zeitraum eine Nachzahlung von Kindergeld bekommen, wird dieser Nachzahlungsbetrag direkt an die ARGE gezahlt, da diese ja mehr ALG II ausgezahlt hat als Anspruch bestand. Diese Auszahlung an die ARGE ist jedoch nur dann möglich, wenn der Betrag noch nicht an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und auch nur für Zeiträume in der Vergangenheit. Eine Erstattung des laufenden Kindergeldes ist nicht möglich.
Hallo! ich hab mich etwas mit der neuen Verordnung befasst und kann zu deinem Fall folgendes sagen: wie ich dich verstanden habe bekommst du bereits laufend Kindergeld und Elterngeld aus Deutschland. Also hast du deinen Kindergeldantrag vor 01.05.2010 gestellt. D. h. für dich ist weiterhin das alte Recht anzuwenden, wenn du keinen neuen Antrag stellst bzw. wenn sich dein Sachverhalt nicht ändert.
Wenn du also in Deutschland erwerbstätig bist und dies auch weiterhin der Fall ist, ändert sich aus deinem Sachverhalt nichts. Solltest du nach neuem Recht behandlet werden, müsste das Land vorranig Kindergeld zahlen, in dem eine Beschäftigung ausgeübt wird.Da in deinem Fall du in Deutschland arbeitest und der Kindsvater in Österreich wäre das Beschäftigungsland vorrangig zuständig in dem das Kind lebt. Also Österreich. Da du aber wie gesagt bereits vor 01.05.2010 einen Antrag auf Kindergeld gestellt hast. Würde es keine Änderng geben, solange sich in deinem Sachverhalt nichts ändert. Änderung wäre z. B. wenn du arbeitlos wirst.
ich schreib jetzt einfach meinen ersten Gedanken als ich deine Frage gelesen hab.
Kann es sein dass du dir bisher die falschen Mädls rausgesucht hast? Vielleicht waren die bisher noch ziemlich jung und unreif. ich mein so ein biitte kann schon mal kommen ist aber normalerweise nicht an der Tagesordnung (außer bei so 15-jährigen Mädls.
Also ich will jetzt niemanden beleidigen aber wenn ich jetzt an mich oder meine Freundinen denke ist mir echt noch nicht aufgefallen, dass jemand so ein Püppchenverhalten an den Tag legt.
Such nach ner bodenständigen Freundin und nicht nach so ner ModeBarbie.
entweder bekommst du ne Anfrage g Oder du machst selber bei jemanden ne Freundschaftsanfrage (einfach auf den Nicknamen des anderen klicken dann kommst du in sein Profil und hier findest du den "Link" Freundschaftsanfrage).
Das hat keinen Namen. Dieser Micki Krause hat ein Lied das heißt Düp Düp.
Aber des was du meinst hat keinen Namen. Des kenn ich vom Fußballstadion und diese Fanrufe haben ja nie nen Namen. Oder?
In Bierzelten wird das auch gern gesungen wenn die Band eine Pause macht und keine machen soll g
Ich glaube die bekommt man gar nicht weg. Die kann man nur überschminken. z. B. mit einer Coumuflage. Die deckt so gut. Da kann man sogar ein Tatoo verstecken (machen z. B. Modells wenn sie ein Fotoshooting haben).
Sie meinen damit, dass z. B. ALg II von Steuergeldern bezahlt werden. Diese Steuern müssen von ihnen bezahlt werden.
Ich denke auch nicht, dass diese Menschen, die hinter dieser Aussage stehen, grundsätzlich alle meinen, die Alg II oder ähnliche Leistungen erhalten.
Denn es gibt ja doch 3 Arten: Die, die unverschuldtet ihre Arbeit vorloren haben und nun versuchen Arbeit zu finden... ...die, die auf grund ihres alters oder aufgrund von gesundheitlichen einschränkungen einfach schwer wieder zu einer arbeit kommen... und ...die, die noch nie gearbeitet haben und sich auch gar nicht bemühen zu Arbeit zu kommen.
Ich denke, die beiden ersten gruppen sind nicht gemeindt.
Mir hat das noch nie gefallen!
Naja, es gibt schon besseres
Ich denke es schweißt doch etwas besser zusammen.
Und es ist doch ein Zeichen für die Liebe.
Besucht man da nicht erstmal die Hauswirtschaftsschule und die vermitteln dann auch?
Wenn nicht probiers mal in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit